
Christian Wulff ist neuer Bundespräsident (Archiv)

Einen Monat nach dem überraschenden Rücktritt von Horst Köhler hat die Bundesversammlung am 30. Juni 2010 einen neuen Bundespräsidenten gewählt. Die Wahl war doch spannender als erwartet. Erst nach neun Stunden erreichte Christian Wulff im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit von 625 Stimmen. Joachim Gauck, der Kandidat von SPD und Grünen, kam auf 494 Stimmen. 121 Wahlmänner und -frauen enthielten sich der Stimme, nachdem die Linke Luc Jochimsen nicht mehr angetreten war. Die Koalitionsparteien Union und FDP hatten zuvor ihre absolute Mehrheit nicht auf ihren Kandidaten vereinigen können. Die Opposition sprach von einer schweren Niederlage für die Koalition.
"Herr Präsident, ich nehme die Wahl außerordentlich gerne und mit Überzeugung an", sagte Wulff vor der Bundesversammlung. "Aus Niederlagen habe ich eigentlich immer noch mehr gelernt als aus Siegen. Und wenn ich Ihnen sage, dass mein Antritt als Ministerpräsident im dritten Anlauf neun Jahre gedauert hat, dann war die Bundesversammlung heute relativ kurz." Unmittelbar nach seiner Wahl erklärte Wulff seinen Rücktritt vom Amt des niedersächsischen Ministerpräsidenten. Am 2. Juli wurde Wulff als 10. Bundespräsident Deutschlands vereidigt.
Der 51-jährige Christian Wulff ist nun der zehnte Bundespräsident des Landes, gewählt mit einem deutlichen Vorsprung von 131 Stimmen in drei Wahlgängen, die lange Zeit freier und offener waren als bei alle bisherigen Bundespräsidentenwahlen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Koalition sind die Verlierer des Tages, obwohl ihr Kandidat gesiegt hat. Dass die Regierungskoalition in der Bundesversammlung eine Mehrheit von 21 Stimmen hatte und dennoch drei Wahlgänge brauchte, um den eigenen Kandidaten durchzusetzen – das hatte es bisher noch nicht gegeben. Nur Gustav Heinemann (1969) und Roman Herzog (1994) mussten in der Bundesversammlung dreimal antreten, bevor sie gewählt waren.
Neun Stunden lang mussten die Bürgerinnen und Bürger gespannt warten, bis Bundestagspräsident Norbert Lammert um 21 Uhr das Ergebnis des dritten Wahlgangs verkündete: "Auf Christian Wulff sind 625 Stimmen entfallen". Vorausgegangen waren zwei Wahlgänge, in denen keiner der Kandidaten die vorgeschriebene absolute Mehrheit von 623 Stimmen erreichte. Im christlich-liberalen Lager hatten offenbar einige das Bedürfnis, ihr Mütchen an den Parteivorsitzenden Merkel, Seehofer und Westerwelle zu kühlen und alte Rechnungen zu begleichen.
Überraschend viele Wahlleute von Union und FDP hatten Schwarz-Gelb die Gefolgschaft verweigert und Christian Wulff nicht gewählt. Wulff erhielt im ersten Wahlgang nur 600 Stimmen, das waren 44 weniger als Union und FDP in der Bundesversammlung verfügen. Der von rot-grün aufgestellte Kandidat Joachim Gauck erhielt im ersten Wahlgang 499 Stimmen. Damit lag er um 39 Stimmen über der Delegiertenzahl des rot-grünen Lagers, das zusammen 460 Delegierte stellte. Auf die Kandidatin der Linken, Luc Jochimsen, entfielen 126 Stimmen, das waren zwei mehr, als es Delegierte der Linken gab. 13 Delegierte enthielten sich, eine Stimme war ungültig.
Bundeskanzlerin Angela Merkel rief vor dem zweiten Wahlgang die Union dazu auf, sich der "gemeinsamen Verantwortung" für die politischen Ziele zu stellen.
Auch im zweiten Wahlgang kam Wulff auf nur 615 Stimmen, Gauck erziehlte 490 und Jochimsen 123 Stimmen, es gab sieben Enthaltungen, eine Stimme war ungültig. Ein dritter Wahlgang wurde nötig. Wieder rief Angela Merkel die Union dazu auf, Christian Wulff im dritten Wahlgang mit einer klaren Mehrheit zum Bundespräsidenten zu wählen. "Ich habe eine herzliche Bitte: Lassen Sie uns im dritten Wahlgang ein kraftvolles Symbol abgeben".
Die drei Oppositionsparteien SPD, Grüne und Die Linke hatten vor dem dritten Wahlgang versucht, eine Einigung über ein geschlossenes Vorgehen herbeizuführen. Die Linke lehnte es zwar ab, Gauck, der früher die Stasi-Unterlagenbehörde geleitet hatte, zu unterstützen, zog aber ihre Kandidatin im dritten Wahlgang zurück. Die meisten Linken hatten sich daher im letzten Wahlgang enthalten.
Stimmen nach der Wahl
"Ich glaube, dass die absolute Mehrheit im dritten Wahlgang auch deutlich gemacht hat, hinter Christian Wulff steht eine deutliche Mehrheit", sagte Angela Merkel . Zugleich wies sie den Eindruck zurück, die Wahl Wulffs erst im dritten Wahlkampf sei ein Votum gegen die Arbeit ihrer Bundesregierung.
CSU-Chef Horst Seehofer forderte hingegen eine stärkere Führung in der Koalition an. Union und FDP dürften nach dem Verlauf der Wahl nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren.
FDP-Parteichef Guido Westerwelle sagte: "Christian Wulff ist ein Brückenbauer. Wir sind als FDP sehr erfreut darüber, dass am Ende dieses Tages eine so eindeutige Mehrheit auch ein eindeutiger Vertrauensbeweis für ihn ist."
SPD-Chef Simar Gabriel zeigte sich enttäuscht über die Wahl. Die Schuld für die Niederlage des rot-grünen Kandidaten Gauck gab Gabriel der Linkspartei, deren Wahlleute sich überwiegend enthalten hatten.
Die Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte die verweigerte Zustimmung der Linkspartei für Gauck als "nicht nachvollziehbar". Diese Entscheidung gegen eine "große Mehrheit der Bevölkerung" könne sie "nicht als Politikfähigkeit verstehen".
Der Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, warf SPD-Chef Sigmar Gabriel vor, das erste Gespräch über die Wahl von Gauck erst während der Wahl gesucht zu haben.
Antrittsrede nach der Wahl
In seiner Antrittsrede betonte Christian Wulff, auch die Interessen seiner Kritiker vertreten zu wollen. "All denen, die eine andere Wahlentscheidung getroffen haben, bekunde ich selbstverständlich meinen Respekt. Ich bin überzeugt, dass es auch mit ihnen zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit kommen wird. Ich jedenfalls werde mich sehr bemühen, auch vielen ihrer
Erwartungen gerecht zu werden." Für den fairen Wettbewerb um das Amt dankte er nach der Wahl vor allem seinem Mitbewerber Joachim Gauck. "Ich freue mich darüber, dass Ihr Wort weit über Deutschland hinaus auch weiterhin großes Gewicht haben wird", sagte Wulff zu Gauck. Auch seinem Amtsvorgänger Horst Köhler dankte er: "Ich möchte hier ausdrücklich meinem Amtsvorgänger Bundespräsident Prof. Horst Köhler und seiner Gattin dafür danken, dass sie mit ihrem Auftreten, Sympathie, die Herzen vieler, vieler Menschen gewonnen haben, mit Engagement für Familien und Kinder, mit Einsatz für Afrika und Aufruf zu Veränderung Maßstäbe gesetzt haben. Horst Köhler wollte Deutschland dienen, und ich bin davon überzeugt, er hat Deutschland gedient".
- tagesschau: Antrittsrede von Christian Wulff
Joachim Gauck, der unterlegener Kandidat von Rot-Grün, sagte nach der Wahl: "Mit meiner Kandidatur sind viele Wünsche und viele Sehnsüchte in der Gesellschaft neu artikuliert worden. Mein Wunsch ist, dass uns all diese Aktivitäten erhalten bleiben. Das ist ein Geschenk für unser Land, dass diese Leute da sind, die sich nicht einfach abwenden von der Politik. Die Politik muss mit diesen Menschen weiter im Gespräch bleiben. Ich gratuliere Christian Wulff von Herzen und wünsche ihm Gottes Segen und den Beistand der Menschen."
Ansprache nach der Vereidigung am 2. Juli
Christian Wulff ist zwei Tage nach seiner Wahl am 2. Juli als Bundespräsident vereidigt worden. In seiner Ansprache dankte er seinem Amtsvorgänger Horst Köhler und seinen Mitbewerbern um das Präsidentenamt, Joachim Gauck und Luc Jochimsen für den "fairen Wettbewerb". Schwerpunkte seiner Ansprache waren politische Teilhabe, Integration von Zuwanderern und die gesellschaftliche Chancengleichheit. Er selbst wolle Brücken bauen "zwischen Jung und Alt, Ost und West, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Zugewanderten und Einheimischen, Menschen mit und ohne Behinderung".
- Bundespräsident:
Ansprache nach der Vereidigung im Deutschen Bundestag
Das Amt des Bundespräsidenten

Aufgaben
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident hat zwar eindeutig weniger Befugnisse als etwa die Präsidenten Frankreichs oder der USA (deshalb wird er auch nicht direkt vom Volk gewählt), seine Aufgaben gehen aber über rein repräsentative Funktionen hinaus.
Unter anderem wirkt der Bundespräsident bei der Regierungsbildung und Gesetzgebung mit. Er schlägt dem Bundestag einen Kanzler zur Wahl vor und ernennt ihn. Zudem ernennt und entlässt der Präsident Minister, Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere. Die Tatsache, dass der Präsident Gesetze vor ihrer Verabschiedung unterzeichnen muss, eröffnet ihm zumindest geringfügig die Möglichkeit zur Einflussnahme.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Bundespräsidenten besteht in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschlands nach außen, etwa durch Staatsbesuche. Außerdem werden völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten im Namen des Präsidenten geschlossen und ihm obliegt das Recht Begnadigungen auszusprechen. Eine Gemeinsamkeit aller bisherigen Bundespräsidenten bestand im Versuch durch ihr Wort und beispielhaftes Verhalten gesellschaftliche Impulse zu geben und Einfluss zu nehmen.
Alle Tätigkeiten auf diesem Gebiet, vor allem die Bestimmung der Staatssymbole, die Erfüllung von Repräsentationspflichten, die Übernahme von Schirmherrschaften und Ansprachen, die Anordnung von Staatsakten und Staatsbegräbnissen lassen sich unter dem Begriff der Staatspflege zusammenfassen. Das ist ein sehr weiter Bereich, für den vielfach keine rechtlichen Vorgaben existieren.
Die Amtszeit des Staatsoberhauptes beträgt fünf Jahre, nur eine Wiederwahl ist möglich.
Voraussetzungen
Um Bundespräsident werden zu können, muss man von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass nur deutsche Staatsbürger Bundespräsident werden können, die mindestens 40 Jahre alt und berechtigt sind, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt am 1. Juli des Jahres, in dem die Bundesversammlung zusammentritt. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit muss neu gewählt werden. Seit 30 Jahren findet die Bundesversammlung regelmäßig am 23. Mai statt, dem Tag, an dem der Parlamentarische Rat im Jahr 1949 in Bonn das Grundgesetz verkündet hatte.
Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG). Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung und dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident ebenfalls nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).
Die Präsidentschaftskandidaten 2010
Foto: Landtag Niedersachsen | Christian Wulff |
![]() Foto: Tohma, Lizenz: CC BY-SA 1.2 | Joachim Gauck |
Foto: Die Linke | Dr. Lukrezia Jochimsen |
Die Wahl des Bundespräsidenten
Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler am 31. Mai 2010 musste die 14. Bundesversammlung gemäß Art. 54 des Grundgesetzes innerhalb der darauf folgenden 30 Tage, also spätestens am 30. Juni2010, zusammentreten. Bundestagspräsident Lammert hatte für den 30. Juni die Bundesversammlung einberufen, um Köhlers Nachfolger zu wählen.
Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe dieser Versammlung.
Die Bundesversammlung setzt sich laut Bundestag derzeit aus 1244 Mitgliedern zusammen: den 622 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Bundesländer entsandt werden.
Die Amtsgeschäfte Köhlers übernahm nach dessen Rücktritt verfassungsgemäß Jens Böhrnsen, der turnusgemäße Präsident des deutschen Bundesrates.
Art.54 der Verfassung legt hierzu u.a. fest:
Artikel 54 [Wahl]
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
(4) Die Bundesversammlung tritt spätesten dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.
(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages.
(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 55 [Unvereinbarkeiten]
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert.
Weder das Grundgesetz noch das "ergänzende Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung" nennt die genaue Zahl der Mitglieder der Bundesversammlung. Diese richtet sich vielmehr nach der jeweiligen Stärke des Bundestages. Im ersten Bundestag saßen 410 Abgeordnete, so dass die Länder ebenfalls 410 Delegierte in die Bundesversammlung entsenden konnten. Die Mitgliederzahl des Bundestages wuchs dann auf über 500, schwankte aber durch so genannte Überhangmandate. Sie belief sich 1954 auf 509, 1959 auf 519, 1964 auf 521, 1969, 1974 und 1979 auf 518, 1984 auf 520 und 1989 auf 519 und 1994 auf 662 Mitglieder. Dementsprechend bestand die Bundesversammlung 1994 aus 1324 Mitgliedern.
Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands erhöhte sich mit der Wahl des Bundestages vom 2. Dezember 1990 dessen Mitgliederzahl auf 662, so dass die nunmehr 16 statt bisher 11 Landesparlamente ebenfalls insgesamt 662 Mitglieder zu stellen hatten. Somit bestand die 11. Bundesversammlung 1999 aus 1338 Mitgliedern. Nach dem Stand vom 26. Mai 2003 wird die 12. Bundesversammlung 1206 Mitglieder haben - 603 Abgeordnete des Deutschen Bundestages und 603 Delegierte der Länderparlamente.
Mit dem Einigungsvertrag von 1990 und dem Beschluss des Bundestages vom 20. Juni 1991 ist nunmehr Berlin Hauptstadt und Sitz von Parlament und Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Schon aus diesem Grunde lag es nahe, die Bundesversammlung 1994 wieder nach Berlin einzuberufen. Die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth berief deshalb die 10. Bundesversammlung zum 23. Mai 1994 nach Berlin ein. Tagungsstätte war der Berliner Sitz des Bundestages, das Gebäude des ehemaligen Reichstages. Nach dessen Umbau fand dort 1999 erstmals wieder die 11. Bundesversammlung statt.
Nicht nur die Bestimmung von Zeit und Ort, sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesversammlung fallen weitgehend in den Zuständigkeitsbereich des Bundestagspräsidenten. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die organisatorischen Vorbereitungen wie Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für die Mitglieder, Druck der Stimmkarten, Aufstellung eines Sitzplanes, Verzeichnis der Mitglieder, Anmietung von Sitzungsräumen für die Fraktionen und vieles andere, was einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der Tagung gewährleistet. Da die Bundesversammlung keine eigene Tagungsstätte besitzt und wegen der großen Zahl ihrer Mitglieder nicht im Plenarsaal des Bundestages tagen konnte, fanden die Tagungen der Bundesversammlung in der Zeit von 1974-1989 im Großen Saal der Bonner Beethovenhalle statt.
Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung
Stand: Juni 2010
Die Bundesregierung hat die Zahl der Mitglieder, die die Länderparlamente zur 14. Bundesversammlung zu wählen haben, festgestellt und damit über die Zusammensetzung der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 entschieden. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die Mitgliederzahl des 17. Deutschen Bundestages beträgt 622.
Nach der bisherigen Aufstellung des Bundeswahlleiters von Anfang Juni ist die Union mit 496 Vertretern rechnerisch die stärkste Kraft. Die SPD stellt 346 Delegierte, die Grünen 116 (gemeinsame Liste SPD, Grüne in Bayern und Sachsen), die FDP 148, die Linke 124 und die sonstigen Parteien 14 Delegierte. Union und FDP verfügen mit zusammen 644 Sitzen über eine deutliche Mehrheit.(mindestens 623 Stimmen wären erfoderlich)
I. Von den Landtagen gewählte Mitglieder der Bundesversammlung | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Bundesländer | Mitglieder - von den Landtagen gewählt | vorgeschlagen von | |||||
CDU/CSU | SPD | FDP | Grüne | Linke | Sonstige | ||
Baden-Württemberg | 79 | 40 | 22 | 8 | 9 | ||
Bayern | 95 | 47 | 30* | 8 | 0* | 10 (FW) | |
Berlin | 25 | 6 | 9 | 2 | 4 | 4 | |
Brandenburg | 20 | 4 | 8 | 1 | 1 | 6 | |
Bremen | 5 | 1 | 2 | 1 | 1 | ||
Hamburg | 13 | 7 | 5 | 1 | |||
Hessen | 45 | 18 | 11 | 8 | 6 | 2 | |
Mecklenburg-Vorpommern | 13 | 4 | 5 | 1 | 2 | 1 (NPD) | |
Niedersachsen | 62 | 29 | 19 | 5 | 5 | 4 | |
Nordrhein-Westfalen | 133 | 50 | 49 | 9 | 17 | 8 | |
Rheinland-Pfalz | 31 | 12 | 16 | 3 | |||
Saarland | 8 | 3 | 2 | 1 | 2 | ||
Sachsen | 34 | 16 | 7* | 3 | 0* | 8 | 2 (NPD) |
Sachsen-Anhalt | 19 | 8 | 5 | 1 | 5 | ||
Schleswig-Holstein | 22 | 8 | 6 | 3 | 3 | 1 | 1 (SSW) |
Thüringen | 18 | 6 | 4 | 1 | 1 | 6 | |
Gesamt | 622 | 257 | 200* | 55 | 48* | 48 | 14 |
*gemeinsame Liste SPD und Grüne | |||||||
II. Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder des Bundestags sind | |||||||
Gesamt | CDU/CSU | SPD | FDP | Grüne | Linke | Sonstige | |
622 | 239 | 146 | 93 | 68 | 76 | 0 | |
III. Mitglieder der Bundesversammlung insgesamt | |||||||
Gesamt | CDU/CSU | SPD | FDP | Grüne | Linke | Sonstige | |
1244 | 496 | 346 | 148 | 116 | 124 | 14 |
Benennung und Wahl der Länder-Delegierten
Zurück zum Auswahlverfahren für die Länder-Wahlmänner und -Frauen der Bundesversammlung. Jede Landtagsfraktion präsentiert eine Vorschlagsliste. Nach dem Verhältnis der Abgeordneten-Stimmen, die auf diese Listen entfallen, werden dann die Sitze in der Bundesversammlung verteilt. In der Praxis heißt das: Der Wahlakt im Landtag ist meist nur eine Formsache. Die Zahl der Mitglieder, die eine Fraktion für die Bundesversammlung stellt, hängt davon ab, wie stark sie im Vergleich zu den anderen Fraktionen ist.
Gerechnet wird nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt.
Landes-Delegierter in der Bundesversammlung kann jeder werden, der zum Bundestag wählbar ist. Mit anderen Worten: Man braucht nicht Landtagsabgeordneter zu sein. Die Parteien nutzen das, um Alt-Parlamentarier, Kommunalpolitiker, Funktionäre, Helfer, Gönner oder Prominente mit einem Bundesversammlungsmandat zu betrauen. Beinahe die Hälfte der von den Landtagen entsandten Wahl-Männer und -Frauen sind solche Delegierte. Es soll den repräsentativen Charakter der Bundesversammlung stärken, dass ihr nicht nur Mitglieder des Bundestages und der Landtage angehören, sondern verdiente Politiker aller Ebenen des politischen Lebens.
Die Parteien dringen natürlich darauf, dass sich "ihre" Abgeordneten an die Fraktionsbeschlüsse halten. Vor allem wenn es auf jede Stimme ankam, hat sich gezeigt, dass sich die Fraktionen bzw. Koalitionen im großen und ganzen auf ihre Abgeordneten verlassen konnten. Bei einer geheimen Wahl wie dieser sind Abweichungen jedoch immer möglich.
Mehrheitsverhältnisse Das Grundgesetz selbst zwingt mit seinen Bestimmungen über erforderliche Mehrheiten zur Konzentration der Kräfte:
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Ende der Versammlung
- Eidesleistung und Amtsantritt des gewählten Präsidenten
Die Bundesversammlung hat ihre Aufgabe erfüllt, sobald ein Präsident gewählt ist. Der Präsident des Bundestages, der die Versammlung leitet, erklärt sie für beendet, wenn der siegreiche Kandidat seine Wahl angenommen hat. Nach dem Gesetz stehen dem Gewählten dafür zwei Tage Bedenkzeit zu.
Bisher hat kein Gewählter davon Gebrauch gemacht. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre.
- Amtseid
Wenn der Gewählte nicht bloß in seinem Amte bestätigt wird, sondern dieses Amt neu antritt, muss er entsprechend Artikel 56 des Grundgesetzes bei seinem Amtsantritt einen Amtseid ablegen. Dazu beruft der Bundestagspräsident den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu einer gemeinsamen Sitzung ein.
Nur aus diesem Anlass versammeln sich beide Häuser in einem Saal - bis 1989 im Plenarsaal des Bundestages in Bonn, 1994 zum ersten Mal in Berlin im Plenarsaal des Bundestages im ehemaligen Reichstagsgebäude -, um zusammen Zeugen zu sein, wenn das neue Staatsoberhaupt den folgenden
Amtseid schwört:
Artikel 56 [Amtseid]
(1) Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler
Am Montag, den 31. Mai 2010 trat Horst Köhler - begleitet nur von seiner Frau Eva Luise Köhler - ein letztes Mal im Schloss Bellevue in Berlin vor die Öffentlichkeit und verkündete seinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik war damit ein Bundespräsident mitten in seiner Amtszeit zurückgetreten.
Mit seiner Erklärung überraschte Köhler sowohl Journalisten als auch Politiker und die Bürgerinnen und Bürger:
"Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestoßen. Ich bedauere, dass meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen. Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten- mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung. Verfassungsgemäß werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Ich habe Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler. Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen." |
Diese letzte Amtshandlung kam ohne jede Vorwarnung und löste Verwirrung und Ratlosigkeit aus. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Guido Westerwelle wurden nur zwei Stunden vorher durch einen Anruf von Horst Köhler darüber informiert.
- Begründung des Rücktritts (zdf.de - Video)
- Reaktionen auf Köhlers Rücktritt (Spiegel-Online: Bilder u. Zitate)
Horst Köhler ist der zweite Bundespräsident, der vor Ablauf seiner Amtszeit zurückgetreten ist. 1969 trat der damalige Amtsinhaber Heinrich Lübke drei Monate vor Ablauf seiner zweiten Amtsperiode zurück. Nach einer Kampagne gegen ihn, dass er an der Errichtung von Konzentrationslagern mitgewirkt habe, erklärte Lübke im Oktober 1968, er wolle nicht erst im September 1969, sondern bereits Ende Juni 1969 auf sein Amt verzichten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte bestürzt auf die Erklärung Horst Köhlers. Sie bedauere den Rücktritt "aufs Allerhärteste".
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) aüßerte, Köhler habe sein Amt "mit großer Ernsthaftigkeit und Würde ausgefüllt". Er habe sich die "Sympathien der Bürger in Deutschland und hohe Anerkennung im Ausland" erworben.
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) bedauerte die Entscheidung des Bundespräsidenten "aus vollem Herzen". Wie es nun weitergehe, werde "streng nach den Regeln der Verfassung" zu besprechen sein.
SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte. "Horst Köhler war kein bequemer Bundespräsident, und das wollte er erklärtermaßen auch nicht sein."
Der Grünenvorsitzende Cem Özdemir erklärte, ein verantwortliches Staatsoberhaupt zeichne sich in einer Demokratie dadurch aus, dass es mit Kritik umgehen könne. Daher lasse sich Köhlers Schritt "nur mit einer allgemeinen Amtsmüdigkeit erklären".
Der Fraktionschef der Linken Gregor Gysi nannte den Rücktritt "etwas übertrieben". Er sei der Meinung, "als Bundespräsident muss man die Kritik von anderen aushalten, also etwas souveräner damit umgehen
Die Frage nach dem Warum
Der bei den Deutschen überaus beliebte Horst Köhler begründet seinen plötzlichen Abgang mit der Kritik an seinen Afghanistan-Äußerungen:
In einem Interview des Deutschlandradio Kultur am 22. Mai sagte er nach einem Besuch bei deutschen Soldaten in Afghanistan:
"Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg."
Die Äußerung löste heftige Kritik aus: Er habe sich vom Boden des Grundgesetzes entfernt und den Eindruck erweckt, dass der Bundeswehreinsatz in Afghanistan durchaus auch Wirtschaftsinteressen verfolge. Später stellte er klar, die Afghanistan-Mission sei damit nicht gemeint gewesen. Eine wirtschaftliche Argumentation stehe aber bei Einsätzen wie am Horn von Afrika im Vordergrund, wo die Bundeswehr im Verbund mit anderen Streitkräften Handelswege vor Piraten schützt.
Aber war diese harte Kritik wirklich der einzige Grund?
Die Finanzkrise war unter anderem sein Thema in der ersten Amtszeit. Schon im Mai 2008 hatte Köhler die Finanzmärkte als "Monster" bezeichnet, das "in die Schranken gewiesen werden" müsse. Er forderte das Primat der Politik ein: "Es braucht einen starken Staat, der dem Markt Regeln setzt." Er prangerte Ungerechtigkeiten an und setzte sich für Afrika ein, den Kontinent, den er an der Ignoranz und Gewissenlosigkeit der "Ersten Welt" zugrunde gehen sah.
Die Forderung nach Gerechtigkeit, sie ist ein Grund dafür, dass Köhler so beliebt war. Kompetent, überparteilich, menschlich – so sahen die Deutschen ihren Präsidenten. Während seiner sechs Amtsjahre äußerten sich mehr als 70 Prozent der Deutschen "sehr zufrieden" mit der Arbeit ihres Präsidenten.
Bereits zu Beginn seiner zweiten Amtszeit zeigte der Bundespräsident wenig Präsenz. Sprach er noch zu Beginn seiner ersten Amtzeit von seiner Offenheit und wenn nötig sich auch unbequem zu zeigen, so begann seine zweite Amtzeit eher wortkarg und mit eigenen Zweifeln an seinem Amt.
So blieb er auch in Zeiten der Wirtschafts-, Griechenland- und Eurokrise zurückhaltend. Als ehemaliger Direktor des Internationalen Währungsfonds hätte er hier die Chance gehabt, sich wieder als der kritische und bürgernahe Bundespräsident zu zeigen. Und auch zu Beginn dieses Jahres ließ er es an Machtworten in der brodelnden Diskussion um Hartz-IV-Haushalt fehlen.
Auch intern lief es nicht gut. Köhlers hoher Anspruch strapazierte sein Team mit immer neuen Anforderungen. Im Bundespräsidialamt verließen Referatsleiter und Planungschefs ihre Posten. Er galt als reizbar und unkonkret. Redeentwürfe wurden zigmal überarbeitet, ohne dass die zuständigen Mitarbeiter gewusst hätten, wohin der Präsident mit seinen Worten wollte. Dabei wollte Köhler immer nur das Beste.
- Warum wirft Köhler alles hin (swr.de)
- Letzter Coup eines Gekränkten (spiegel-online)
- Horst Köhler - Unsicher statt unbequem (focus.de)
- Köhler-Rücktritt: Dünnheutiger als gedacht (ard-tagesschau.de)
- ZDF-Chefredakteur: "Horst, warum?"(zdf heute.de Video)
- Bundespräsident - Der Misstöner (zeit online)
Rückblick Bundespräsidentenwahl 2009
Horst Köhler wurde am 23. Mai 2009 erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt er in der Bundesversammlung die absolute Mehrheit von 613 Stimmen. Für die SPD-Kandidatin Gesine Schwan votierten 503 Wahlmänner und -frauen, der Kandidat der Linken, Peter Sodann, kam auf 91 Stimmen, vier Stimmen gingen an den rechtsextremen Frank Rennicke. Es gab 10 Enthaltungen, zwei Stimmen waren ungültig.
In seiner Dankesrede zur Wahl sagte Köhler: "Demokratie, das sind wir alle. Und jeder soll erfahren, dass es auf ihn ankommt. Dafür zu arbeiten, das soll unsere Aufgabe sein, dem fühle ich mich besonders verpflichtet. Arbeit, Bildung, Integration - das sind die Felder, auf denen wir vorankommen müssen."
Die zweite Amtzeit began offiziell am 1. Juli 2009 und endete nach Köhlers überraschenden Rücktritt am 31.05. 2010
Die Wahl war spannend. Union und FDP verfügten mit 604 Stimmen allein nicht über die absolute Mehrheit der Bundesversammlung, die in den beiden ersten Wahlgängen erforderlich war. Die absolute Mehrheit lag bei 613 Stimmen. Doch hatten die „Freien Wähler“ aus Bayern angekündigt, für Horst Köhler zu stimmen. Gesine Schwan konnte im ersten Wahlgängen auf etwa 510 Stimmen setzen. Mit ihren 503 Stimmen blieb Gesine Schwan hinter der Zahl des rot-grünen Lagers zurück.
Mit dem Ergebnis konnten alle gut leben. Horst Köhler blieb Präsident, das entspracht auch der Erwartung der großen Mehrheit der Bevölkerung. Union und FDP hatten Köhler gemeinsam unterstützt und ihren Kandidaten schon im ersten Wahlgang durchgebracht. Für die SPD war die Diskussion um eine Zusammenarbeit mit den Linken vorerst beendet. Auch die Arbeit in der Großen Koalition sollte unter der Präsidentenwahl nicht leiden. Die Linke bekam für ihren Kandidaten Peter Sodann sogar zwei Stimmen mehr als sie Abgeordnete im Saal hatte.
- LpB-Dossier: Die Wahl des Bundespräsidenten 2009
Links
zur Wahl:
- bundestag.de: Wahl des Bundespräsidenten
- Bundespräsident - Bundeszentrale für politische Bildung:
Erklärt werden die Struktur und die Geschichte des Amtes, die Funktionen des Bundespräsidenten und die Anforderungen an das Amt. Kurze Informationen gibt es auch zu den bisherigen Amtsinhabern. - Wahlrecht.de: Bundespräsidentenwahl
Medien:
- FAZ: Die Wahl des Bundespräsidenten
- Spiegel: Bundespräsidenenwahl 2010
- Spiegel: Video-Spezial: Köhlers Rücktritt
- sueddeutsche.de: Polit-Krimi in der Bundesversammlung
- tagesschau: Neuwahl des Bundespräsidenten
- ZDFheute: Machtkampf um Bellevue
- Zeit Online: Wahl des neuen Bundespräsidenten
Unterricht Links
- lehrer-online: Wahl des Bundespräsidenten
Bisherige Bundespräsidenten mit Parteizugehörigkeit und Amtszeit
Theodor Heuss | FDP | 1949 - 1959 |
Heinrich Lübke | CDU | 1959 - 1969 |
Gustav W. Heinemann | SPD | 1969 - 1974 |
Walter Scheel | FDP | 1974 - 1979 |
Karl Carstens | CDU | 1979 - 1984 |
Richard von Weizsäcker | CDU | 1984 - 1994 |
Roman Herzog | CDU | 1994 - 1999 |
Johannes Rau | SPD | 1999 - 2004 |
Horst Köhler | CDU | 2004 - 2010 |
bundespraesident.de: Die deutschen Bundespräsidenten
DHM: Theodor Heuss
DHM: Heinrich Lübke
DHM: Gustav W. Heinemann
DHM: Walter Scheel
DHM: Karl Carstens
DHM: Richard von Weizsäcker
DHM: Roman Herzog
DHM: Johannes Rau
Amtssitz des Bundespräsidenten - Schloss Bellevue

Nach der Umsetzung des "Hauptstadtbeschlusses" des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 nimmt der Bundespräsident seine Tätigkeit von Berlin aus wahr.
Seit Beginn des Jahres 1994 ist das Schloss Bellevue in Berlin der erste Amtssitz des Bundespräsidenten. Inmitten des Tiergartens, direkt am Spreeufer, unweit von Siegessäule, Bundestag und Brandenburger Tor liegt es im Zentrum der Hauptstadt Berlin.
Der Neubau des Bundespräsidialamtes entstand am Rande des "Englischen Gartens", etwa 200 Meter südlich des Schlosses Bellevue
Adresse:
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Geschichte des Gebäudes:
Nach den Plänen des Architekten Michael Philipp Daniel Boumann entstand die dreiflügelige klassizistische Schlossanlage für den Prinzregenten Ferdinand von Preußen in den Jahren 1785 bis 1790.
Noch vor dem Bau des Schlosses nahm der Schlosspark mit seiner Bellevueallee Gestalt an. Mit ihm entstand einer der ersten Landschaftsgärten in Preußen, der noch heute das Bild des Schlosses Bellevue prägt. Seinen Besitzer wechselte das wunderschön gelegene Schloss im Herzen Berlins danach mehrfach. Unter anderem beherbergte es eine Zeitlang das "Museum für Völkerkunde", bevor es 1938 zum "Reichsgästehaus" umgestaltet wurde.
Im zweiten Weltkrieg erlitt das Gebäude schwere Schäden, wurde aber in den Jahren 1955 bis 1959 als Berliner Domizil des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut, da man damals noch davon ausging, das Berlin bald wieder Hauptstadt eines ungeteilten Deutschlands sein werde.
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