
Die Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2009 (Archiv)

Horst Köhler wurde am 23. Mai 2009 erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt er in der Bundesversammlung die absolute Mehrheit von 613 Stimmen. Für die SPD-Kandidatin Gesine Schwan votierten 503 Wahlmänner und -frauen, der Kandidat der Linken, Peter Sodann, kam auf 91 Stimmen, vier Stimmen gingen an den rechtsextremen Frank Rennicke. Es gab 10 Enthaltungen, zwei Stimmen waren ungültig.
"Demokratie, das sind wir alle", bedankte sich Köhler nach seiner Wahl, "jeder soll erfahren, dass es auf ihn ankommt." Die Bürgerinnen und Bürger hätten ihm in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, wie stark dieses Land sei. Deutschland werde auch durch die aktuelle Krise kommen. Die zweite Amtzeit beginnt offiziell am 1. Juli 2009.
Bundestagspräsident Norbert Lammert gratulierte Köhler, der die Wahl annahm. Erste Gratulanten waren die unterlegenen Kandidaten Gesine Schwan und Peter Sodann.
In seiner Dankesrede sagte Köhler: "Demokratie, das sind wir alle. Und jeder soll erfahren, dass es auf ihn ankommt. Dafür zu arbeiten, das soll unsere Aufgabe sein, dem fühle ich mich besonders verpflichtet. Arbeit, Bildung, Integration - das sind die Felder, auf denen wir vorankommen müssen."
Die Wahl war spannend. Union und FDP verfügten mit 604 Stimmen allein nicht über die absolute Mehrheit der Bundesversammlung, die in den beiden ersten Wahlgängen erforderlich war. Die absolute Mehrheit lag bei 613 Stimmen. Doch hatten die „Freien Wähler“ aus Bayern angekündigt, für Horst Köhler zu stimmen. Gesine Schwan konnte im ersten Wahlgängen auf etwa 510 Stimmen setzen. Mit ihren 503 Stimmen blieb Gesine Schwan hinter der Zahl des rot-grünen Lagers zurück.
Mit dem Ergebnis können alle gut leben. Horst Köhler bleibt Präsident, das entspricht auch der Erwartung der großen Mehrheit der Bevölkerung. Union und FDP haben Köhler gemeinsam unterstützt und ihren Kandidaten schon im ersten Wahlgang durchgebracht. Für die SPD ist die Diskussion um eine Zusammenarbeit mit den Linken vorerst beendet. Auch die Arbeit in der Großen Koalition wird unter der Präsidentenwahl nicht leiden. Die Linke bekam für ihren Kandidaten Peter Sodann sogar zwei Stimmen mehr als sie Abgeordnete im Saal hatte.
Aufgaben
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident hat zwar eindeutig weniger Befugnisse als etwa die Präsidenten Frankreichs oder der USA (deshalb wird er auch nicht direkt vom Volk gewählt), seine Aufgaben gehen aber über rein repräsentative Funktionen hinaus.
Unter anderem wirkt der Bundespräsident bei der Regierungsbildung und Gesetzgebung mit. Er schlägt dem Bundestag einen Kanzler zur Wahl vor und ernennt ihn. Zudem ernennt und entlässt der Präsident Minister, Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere. Die Tatsache, dass der Präsident Gesetze vor ihrer Verabschiedung unterzeichnen muss, eröffnet ihm zumindest geringfügig die Möglichkeit zur Einflussnahme.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Bundespräsidenten besteht in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschlands nach außen, etwa durch Staatsbesuche. Außerdem werden völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten im Namen des Präsidenten geschlossen und ihm obliegt das Recht Begnadigungen auszusprechen. Eine Gemeinsamkeit aller bisherigen Bundespräsidenten bestand im Versuch durch ihr Wort und beispielhaftes Verhalten gesellschaftliche Impulse zu geben und Einfluss zu nehmen.
Alle Tätigkeiten auf diesem Gebiet, vor allem die Bestimmung der Staatssymbole, die Erfüllung von Repräsentationspflichten, die Übernahme von Schirmherrschaften und Ansprachen, die Anordnung von Staatsakten und Staatsbegräbnissen lassen sich unter dem Begriff der Staatspflege zusammenfassen. Das ist ein sehr weiter Bereich, für den vielfach keine rechtlichen Vorgaben existieren.
Die Amtszeit des Staatsoberhauptes beträgt fünf Jahre, nur eine Wiederwahl ist möglich.
Voraussetzungen
Um Bundespräsident werden zu können, muss man von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass nur deutsche Staatsbürger Bundespräsident werden können, die mindestens 40 Jahre alt und berechtigt sind, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt am 1. Juli des Jahres, in dem die Bundesversammlung zusammentritt. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit muss neu gewählt werden. Seit 30 Jahren findet die Bundesversammlung regelmäßig am 23. Mai statt, dem Tag, an dem der Parlamentarische Rat im Jahr 1949 in Bonn das Grundgesetz verkündet hatte.
Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG). Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung und dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident ebenfalls nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).
Rückblick 2004
Der neunte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland heißt Professor Horst Köhler. Der Kandidat von CDU/CSU und FDP wurde am 23. Mai 2004 in Berlin von der Bundesversammlung im ersten Wahlgang mit hauchdünner Mehrheit zum Nachfolger von Johannes Rau gewählt. Der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) setzte sich mit 604 zu 589 Stimmen gegen die Koalitionskandidatin Professor Gesine Schwan durch. Damit lag er nur eine Stimme über der absoluten Mehrheit.
Zum siebten Mal wurde die Bundespräsidentenwahl im ersten Wahlgang entschieden.
Das Wahlergebnis von 2004 bedeutet, dass sich mindestens 18 Delegierte aus den beiden Fraktionen von CDU/CSU und FDP gegen Horst Köhler entschieden haben. Gesine Schwan erhielt nicht nur die Unterstützung von SPD und Grünen, von denen 548 Delegierte anwesend waren. Mindestens 41 Mitglieder anderer Fraktionen oder fraktionslose Delegierte müssen für sie votiert haben. Die damalige PDS-Fraktion, der 31 Wahlleute angehörten, hatte bereits vor der Wahl angekündigt, dass sie mehrheitlich für Schwan stimmen wollte. Bei der geheimen Wahl gab es neun Enthaltungen, zwei Stimmen waren ungültig. Ein SPD-Abgeordneter nahm nach einem Herzinfarkt nicht an der Sitzung teil.
Die Kandidaten 2009
Horst Köhler | |
![]() Foto: Frans.huegel. Lizenz: CC BY-SA 3.0 | Gesine Schwan Leben und beruflicher Werdegang Gesine Schwan wurde 1943 in Berlin geboren. Sie besuchte das Französische Gymnasium in West-Berlin, an dem sie 1962 das Abitur ablegte. Anschließend studierte sie Romanistik, Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft in Berlin und Freiburg im Breisgau. Politisches Engagement Von Oktober 1999 bis September 2008 war Gesine Schwan Präsidentin der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Im Januar 2005 übernimmt Schwan das Amt der Koordinatorin der Bundesregierung für die grenznahe und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit der Republik Polen. In dieser Funktion ist sie zudem Mitglied des Kuratoriums der deutsch-polnischen Wissenschaftsstiftung. Gesine Schwan ist gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Irena Lipowicz Vorsitzende des Deutsch-Polnischen Forums. Präsidentenwahl Nach der letzten Wahl im Jahr 2004 nominiert die SPD Gesine Schwan erneut als Präsidentschaftskandidatin. Trotz der für sie schwierigen Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung tritt Gesine Schwan wieder an. |
![]() Foto: Wikipedia, Smalltown Bo. Lizenz: CC BY-SA 3.0 | Peter Sodann Leben und beruflicher WerdegangPeter Sodann wuchs in Weinböhla in der Nähe von Meißen auf. Nach einer Lehre als Werkzeugmacher holte er von 1954-1957 das Abitur nach. Zunächst studierte Sodann Jura, bevor er 1959 an die Theaterhochschule Leipzig wechselte. Dort leitete er das Studentenkabarett „Rat der Spötter“. Nachdem ein Programm 1961 als konterrevolutionär eingestuft worden war, wurde Sodann verhaftet, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und aus der SED ausgeschlossen. Nach neun Monaten Haft wurde dieses Urteil zu vier Jahren Bewährung umgewandelt. Nach seiner Haftentlassung 1962 machte er im VEB Starkstromanlagenbau Leipzig eine Ausbildung zum Spitzendreher. Ab 1963 konnte er sein Studium fortsetzen. In den 1970er Jahren begann auch Sodanns Tätigkeit in Film und Fernsehen. Seit 1980 lebt und arbeitet er in Halle (Saale), zunächst als Schauspieldirektor des Landestheaters, und bis zum 2. Juli 2005 als Intendant des „neuen theaters“. Nach der Wende wurde er durch Fernsehproduktionen bekannt, insbesondere ab 1991 als Kommissar Bruno Ehrlicher in der Reihe „Tatort“. Politisches Engagement |
Ralf Rennicke Leben und beruflicher WerdegangDer rechtsextreme Liedermacher Ralf Rennicke wurde 1994 in Braunschweig geboren. Rennicke ist gelernter Elektro-Installateur, Hausgerätetechniker und Fachberater im technischen Außendienst. Politisches Engagement Rennicke gehörte der rechtsextremen Organisation Wiking-Jugend an, bis diese 1994 verboten wurde. Nach dem Verbot dieser Organisation wurde Rennicke Mitglied der NPD. Das Amtsgericht Böblingen verurteilte ihn 2000 wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. In seinem "Heimatvertriebenenlied" bezeichnet er die Deutschen als Knechte in der eigenen Heimat. Das Amtsgericht befand, er propagiere die Wiederherstellung des Dritten Reiches und rufe zur Gewalt gegen Ausländer auf. Das Landgericht Stuttgart bestätigte das Urteil und erhöhte die Strafe auf 17 Monate zur Bewährung. Im März 2008 hob das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung zu großen Teilen auf. Rennicke sei in seiner Meinungsfreiheit verletzt, entschieden die Bundesverfassungsrichter. Das Landgericht Stuttgart muss nun neu über den Fall entscheiden. Präsidentenwahl |
Die Wahl zum Bundespräsidenten
Am 23. Mai 2009 wird die Bundesversammlung zusammentreten, um Bundespräsident Horst Köhler im Amt zu bestätigen oder den Nachfolger zu wählen. Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe dieser Versammlung.
Nach einer vorläufigen Berechnung des Statistischen Bundesamtes stellen CDU/CSU und FDP gemeinsam 604 der 1224 Mitglieder der Bundesversammlung.
Landtag Baden-Württemberg: Mitglieder der 12. Bundesversammlung Baden-Württemberg (75 Delegierte)
Art.54 der Verfassung legt hierzu u.a. fest:
Artikel 54 [Wahl]
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder
Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal
zulässig.
(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
(4) Die Bundesversammlung tritt spätesten dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.
(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt
des Bundestages.
(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese
Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren
Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 55 [Unvereinbarkeiten]
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes
oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert.
Weder das Grundgesetz noch das "ergänzende Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung" nennt die genaue Zahl der Mitglieder der Bundesversammlung. Diese richtet sich vielmehr nach der jeweiligen Stärke des Bundestages. Im ersten Bundestag saßen 410 Abgeordnete, so dass die Länder ebenfalls 410 Delegierte in die Bundesversammlung entsenden konnten. Die Mitgliederzahl des Bundestages wuchs dann auf über 500, schwankte aber durch so genannte Überhangmandate. Sie belief sich 1954 auf 509, 1959 auf 519, 1964 auf 521, 1969, 1974 und 1979 auf 518, 1984 auf 520 und 1989 auf 519 und 1994 auf 662 Mitglieder. Dementsprechend bestand die Bundesversammlung 1994 aus 1324 Mitgliedern.
Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands erhöhte sich mit der Wahl des Bundestages vom 2. Dezember 1990 dessen Mitgliederzahl auf 662, so dass die nunmehr 16 statt bisher 11 Landesparlamente ebenfalls insgesamt 662 Mitglieder zu stellen hatten. Somit bestand die 11. Bundesversammlung 1999 aus 1338 Mitgliedern. Nach dem Stand vom 26. Mai 2003 wird die 12. Bundesversammlung 1206 Mitglieder haben - 603
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und 603 Delegierte der Länderparlamente.
Mit dem Einigungsvertrag von 1990 und dem Beschluss des Bundestages vom 20. Juni 1991 ist nunmehr Berlin Hauptstadt und Sitz von Parlament und Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Schon aus diesem Grunde lag es nahe, die Bundesversammlung 1994 wieder nach Berlin einzuberufen. Die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth berief deshalb die 10. Bundesversammlung zum 23. Mai 1994 nach Berlin ein. Tagungsstätte war der Berliner Sitz des Bundestages, das Gebäude des ehemaligen Reichstages. Nach dessen Umbau fand dort 1999 erstmals wieder die 11. Bundesversammlung statt.
Nicht nur die Bestimmung von Zeit und Ort, sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesversammlung fallen weitgehend in den Zuständigkeitsbereich des Bundestagspräsidenten. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die organisatorischen Vorbereitungen wie Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für die Mitglieder, Druck der Stimmkarten, Aufstellung eines Sitzplanes, Verzeichnis der Mitglieder, Anmietung von Sitzungsräumen für die Fraktionen und vieles andere, was einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der Tagung gewährleistet. Da die Bundesversammlung keine eigene Tagungsstätte besitzt und wegen der großen Zahl ihrer Mitglieder nicht im Plenarsaal des Bundestages tagen konnte, fanden die Tagungen der Bundesversammlung in der Zeit von 1974-1989 im Großen Saal der Bonner Beethovenhalle statt.
Zusammensetzung der 13. Bundesversammlung
Stand: April 2009
Die Bundesregierung hat die Zahl der Mitglieder, die die Länderparlamente zur 13. Bundesversammlung zu wählen haben, festgestellt und damit über die Zusammensetzung der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2009 entschieden. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die gesetzliche Mitgliederzahl des 16. Deutschen Bundestages beträgt 612.
Nach der aktuellen Aufstellung des Bundeswahlleiters von Anfang April ist die Union mit 497 Vertretern rechnerisch die stärkste Kraft. Die SPD stellt 418 Delegierte, die Grünen 95, die FDP 107, die Linke 90 und die sonstigen Parteien 17 Delegierte. Union und FDP liegen mit zusammen 604 Sitzen unter der absoluten Mehrheit von 613.
Mitglieder der 13. Bundesversammlung (23.05.2009)
I. Von den Landtagen gewählte Mitglieder der Bundesversammlung | |||||||
Bundesland | Mitglieder, die von den Landtagen gewählt werden | davon vorgeschlagen von | |||||
CDU/CSU | SPD | FDP | Grüne | Linke | Sonstige | ||
Baden-Württemberg | 78 Mitglieder | 39 | 22 | 8 | 9 | ||
Bayern | 93 Mitglieder | 46 | 20 | 8 | 9 | 10 (FW) | |
Berlin | 24 Mitglieder | 6 | 9 | 2 | 4 | 3 | |
Brandenburg | 20 Mitglieder | 4 | 8 | 7 | 1 DVU | ||
Bremen | 5 Mitglieder | 2 | 2 | 1 | |||
Hamburg | 12 Mitglieder | 6 | 5 | 1 | |||
Hessen | 44 Mitglieder | 18 | 11 | 7 | 6 | 2 | |
Mecklenburg-Vorpommern | 13 Mitglieder | 4 | 5 | 1 | 2 | 1 (NPD) | |
Niedersachen | 61 Mitglieder | 28 | 20 | 5 | 4 | 4 | |
Nordrhein-Westfalen | 131 Mitglieder | 63 | 53 | 8 | 7 | ||
Rheinland-Pfalz | 31 Mitglieder | 12 | 16 | 3 | |||
Saarland | 8 Mitglieder | 5 | 3 | ||||
Sachsen | 33 Mitglieder | 14 | 5 | 2 | 2 | 8 | 2 (NPD) |
Sachsen-Anhalt | 19 Mitglieder | 8 | 5 | 1 | 5 | ||
Schleswig-Holstein | 22 Mitglieder | 10 | 9 | 1 | 1 | 1 (SSW) | |
Thüringen | 18 Mitglieder | 9 | 3 | 6 | |||
Gesamt | 612 | 274 | 196 | 46 | 44 | 37 | 15 |
II. Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder des Bundestags sind | |||||||
612 | 223 | 222 | 61 | 51 | 53 | 2 (fraktionslos) | |
III Mitglieder der Bundesversammlung insgesamt | |||||||
Gesamt | 1.224 | 497 | 418 | 107 | 95 | 90 | 17 |
Quelle: Bundestag
Wahlrecht.de: Bundesversammlung
Benennung und Wahl der Länder-Delegierten
Zurück zum Auswahlverfahren für die Länder-Wahlmänner und -Frauen der Bundesversammlung. Jede Landtagsfraktion präsentiert eine Vorschlagsliste. Nach dem Verhältnis der Abgeordneten-Stimmen, die auf diese Listen entfallen, werden dann die Sitze in der Bundesversammlung verteilt. In der Praxis heißt das: Der Wahlakt im Landtag ist meist nur eine Formsache. Die Zahl der Mitglieder, die eine Fraktion für die Bundesversammlung stellt, hängt davon ab, wie stark sie im Vergleich zu den anderen Fraktionen ist.
Gerechnet wird nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt.
Landes-Delegierter in der Bundesversammlung kann jeder werden, der zum Bundestag wählbar ist. Mit anderen Worten: Man braucht nicht Landtagsabgeordneter zu sein. Die Parteien nutzen das, um Alt-Parlamentarier, Kommunalpolitiker, Funktionäre, Helfer, Gönner oder Prominente mit einem Bundesversammlungsmandat zu betrauen. Beinahe die Hälfte der von den Landtagen entsandten Wahl-Männer und -Frauen sind solche Delegierte. Es soll den repräsentativen Charakter der Bundesversammlung stärken, dass ihr nicht nur Mitglieder des Bundestages und der Landtage angehören, sondern verdiente Politiker aller Ebenen des politischen Lebens.
Die Parteien dringen natürlich darauf, dass sich "ihre" Abgeordneten an die Fraktionsbeschlüsse halten. Vor allem wenn es auf jede Stimme ankam, hat sich gezeigt, dass sich die Fraktionen bzw. Koalitionen im großen und ganzen auf ihre Abgeordneten verlassen konnten. Bei einer geheimen Wahl wie dieser sind Abweichungen jedoch immer möglich.
Mehrheitsverhältnisse Das Grundgesetz selbst zwingt mit seinen Bestimmungen über erforderliche Mehrheiten zur Konzentration der Kräfte:
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Ende der Versammlung
- Eidesleistung und Amtsantritt des gewählten Präsidenten
Die Bundesversammlung hat ihre Aufgabe erfüllt, sobald ein Präsident gewählt ist. Der Präsident des Bundestages, der die Versammlung leitet, erklärt sie für beendet, wenn der siegreiche Kandidat seine Wahl angenommen hat. Nach dem Gesetz stehen dem Gewählten dafür zwei Tage Bedenkzeit zu.
Bisher hat kein Gewählter davon Gebrauch gemacht. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre.
- Amtseid
Wenn der Gewählte nicht bloß in seinem Amte bestätigt wird, sondern dieses Amt neu antritt, muss er entsprechend Artikel 56 des Grundgesetzes bei seinem Amtsantritt einen Amtseid ablegen. Dazu beruft der Bundestagspräsident den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu einer gemeinsamen Sitzung ein.
Nur aus diesem Anlass versammeln sich beide Häuser in einem Saal - bis 1989 im Plenarsaal des Bundestages in Bonn, 1994 zum ersten Mal in Berlin im Plenarsaal des Bundestages im ehemaligen Reichstagsgebäude -, um zusammen Zeugen zu sein, wenn das neue Staatsoberhaupt den folgenden
Amtseid schwört:
Artikel 56 [Amtseid]
(1) Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Links
www.bundespraesident.de
bundestag.de: Bundespräsidentenwahl 2009
Bundestag: Bundesversammlung
Bundeszentrale für politische Bildung:
Bundespräsident
Erklärt werden die Struktur und die Geschichte des Amtes, die Funktionen des Bundespräsidenten und die Anforderungen an das Amt. Kurze Informationen gibt es auch zu den bisherigen Amtsinhabern.
election.de: Die voraussichtliche Zusammensetzung der Bundesversammlung
Wahlrecht.de: Bundespräsidentenwahl
Medienlinks:
FAZ: Wahl des Bundespräsidenten
Spiegel: Präsidentenpoker
sueddeutsche.de: Bundespräsidentenwahl
tagesschau: Bundespräsidentenwahl 2009
ZDFheute: Wahl des Bundespräsidenten 2009
Unterricht Links
lehrer-online: Wahl des Bundespräsidenten
Bisherige Bundespräsidenten mit Parteizugehörigkeit und Amtszeit
Theodor Heuss | FDP | 1949 - 1959 |
Heinrich Lübke | CDU | 1959 - 1969 |
Gustav W. Heinemann | SPD | 1969 - 1974 |
Walter Scheel | FDP | 1974 - 1979 |
Karl Carstens | CDU | 1979 - 1984 |
Richard von Weizsäcker | CDU | 1984 - 1994 |
Roman Herzog | CDU | 1994 - 1999 |
Johannes Rau | SPD | 1999 - 2004 |
Horst Köhler | CDU | 2004 |
bundespraesident.de: Die deutschen Bundespräsidenten
DHM: Theodor Heuss
DHM: Heinrich Lübke
DHM: Gustav W. Heinemann
DHM: Walter Scheel
DHM: Karl Carstens
DHM: Richard von Weizsäcker
DHM: Roman Herzog
DHM: Johannes Rau
Amtssitz

Nach der Umsetzung des "Hauptstadtbeschlusses" des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 nimmt der Bundespräsident seine Tätigkeit von Berlin aus wahr
Seit Beginn des Jahres 1994 ist das Schloss Bellevue in Berlin der erste Amtssitz des Bundespräsidenten. Inmitten des Tiergartens, direkt am Spreeufer, unweit von Siegessäule, Bundestag und Brandenburger Tor liegt es im Zentrum der Hauptstadt Berlin.
Der Neubau des Bundespräsidialamtes entstand am Rande des "Englischen Gartens", etwa 200 Meter südlich des Schlosses Bellevue
Adresse:
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Geschichte des Gebäudes:
Nach den Plänen des Architekten Michael Philipp Daniel Boumann entstand die dreiflügelige klassizistische Schlossanlage für den Prinzregenten Ferdinand von Preußen in den Jahren 1785 bis 1790.
Noch vor dem Bau des Schlosses nahm der Schlosspark mit seiner Bellevueallee Gestalt an. Mit ihm entstand einer der ersten Landschaftsgärten in Preußen, der noch heute das Bild des Schlosses Bellevue prägt. Seinen Besitzer wechselte das wunderschön gelegene Schloss im Herzen Berlins danach mehrfach. Unter anderem beherbergte es eine Zeitlang das "Museum für Völkerkunde", bevor es 1938 zum "Reichsgästehaus" umgestaltet wurde.
Im zweiten Weltkrieg erlitt das Gebäude schwere Schäden, wurde aber in den Jahren 1955 bis 1959 als Berliner Domizil des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut, da man damals noch davon ausging, das Berlin bald wieder Hauptstadt eines ungeteilten Deutschlands sein werde.