Dossier

Gewalt gegen Frauen

Jede dritte Frau in Deutschland wird in ihrem Leben Opfer physischer oder sexualisierter Gewalt. Bei jeder vierten Frau ist der Täter der aktuelle Partner oder ein früherer Partner. Auf das Jahr gerechnet wird in Deutschland fast täglich eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet, weltweit wird sogar alle elf Minuten ein Mädchen oder eine Frau durch einen Partner oder Familienangehörigen getötet. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Statistisch gesehen wird alle 45 Minuten eine Frau Opfer von gefährlicher Körperverletzung durch Partnerschaftsgewalt. Und es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch wesentlich höher liegt.

Mehrere Gedenk- und Aktionstage weisen auf dieses Problem hin. Am 14. Februar jeden Jahres wird anlässlich der Protestaktion „One Billion Rising" weltweit dazu aufgerufen, auf die Straße zu gehen und grenzübergreifende Solidarität gegen Gewalt an Frauen zu zeigen. Der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ findet jährlich am 25. November statt. Seit 1991 führen die Vereinten Nationen vom 25. November bis 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, jährlich die UN-Kampagne „Orange the World“ durch. 2022 steht sie in Deutschland unter dem Motto „Stopp Gewalt gegen Frauen“.

Das Dossier gibt einen Überblick über die Gedenktage und liefert Hintergrundinfos sowie Zahlen zur Gewalt gegen Frauen. 

Kostenloses Hilfetelefon: „Gewalt gegen Frauen“

Rund um die Uhr finden Betroffene hier Beratung und Hilfe. Die Telefonnummer ist kostenlos und bundesweit erreichbar. Sie kann auch ohne Handy-Guthaben genutzt werden. Weitere Informationen: www.hilfetelefon.de. 

Mehrsprachiger Flyer „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" (PDF)

Publikationen und weiterführende Links zum Thema „Gewalt gegen Frauen" liefert das Bundesfamilienministerium.

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Gewalt gegen Frauen – Definition

Gewalt gegen Frauen findet jeden Tag statt. In allen Ländern, in allen Kulturen. Auch bei uns. Oma, Mutter, Tochter, Schwester, Freundin: Rein statistisch muss eine von vier Frauen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch den Partner überstehen. Das zeigen die Zahlen polizeilichen Kriminalstatistik, die jährlich im November veröffentlicht werden. Zu den Straftaten zählen etwa Stalking, Vergewaltigung, Körperverletzung und Mord. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten und jeden Alters. Hinzu kommt: Die Zahlen der Kriminalstatistik stellen lediglich die angezeigten Straftaten dar. Aus der bundesweiten Statistik der Frauenhauskoordinierung wird deutlich, dass bei weitem nicht jede Frau, die Gewalt durch einen (Ex-) Partner erleidet, Kontakt zur Polizei aufnimmt.

Diese Fakten zeigen, warum der „Internationale Tag zur Beseitigung gegen Gewalt an Frauen“ notwendig ist. Gewalt gegen Frauen ist kein Phänomen anderer Kontinente, anderer Kulturen oder vergangener Zeiten. Sie ist traurige Wirklichkeit für viel zu viele Frauen â€“ auch mitten in unserer Gesellschaft.

Was ist „Gewalt gegen Frauen“?

Eine Antwort darauf liefert die Istanbul-Konvention, ein 2011 verabschiedetes Übereinkommen des Europarats. Die Konvention versteht den Begriff „Gewalt gegen Frauen“ „als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau [...] und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“.

Häusliche Gewalt bezeichnet nach Artikel 3 der Istanbul-Konvention „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte".

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Der Europarat verabschiedete sie 2011 und im Jahr 2017 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die Konvention. Am 1. Februar 2018 trat die Konvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes Recht.

Die Bundesregierung verpflichtet sich mit ihrer Unterschrift unter das Übereinkommen, dass alle staatlichen Organe – darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden – die Verpflichtungen der Konvention umsetzen. Diese sollen Frauen vor allen Formen der Gewalt schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und beenden und die Täter strafrechtlich verfolgen.

Frauenpolitische Akteurinnen kritisieren allerdings das ihrer Einschätzung nach mangelhafte Engagement deutscher Behörden zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die seit 2018 im „Bündnis Istanbul-Konvention“ zusammengeschlossenen Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbände mit Arbeitsschwerpunkt Gewalt monieren, dass eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Konvention und handlungsfähige Institutionen fehlen. Die notwendigen Ressourcen, um das Recht von Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, würden in der Bundesrepublik nach wie vor nicht bereitgestellt.

In der Türkei ist eine besorgniserregende Entscheidung gefallen: Bereits 2021 ist Präsident Recep Tayyip Erdogan per Dekret aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. Im Juli 2022 hat das Oberste Verwaltungsgericht des Landes den Austritt bestätigt. Konservative Gruppen und auch Erdogan sind der Meinung, die Konvention befördere Homosexualität und bedrohe traditionelle Familienwerte. Nach der Entscheidung kam es zu zahlreichen Protesten und Kundgebungen in der Türkei. Menschenrechts- und Frauenorganisationen weltweit zeigten sich bestürzt über den Austritt (Quellen: Deutsche Welle, UN Women Deutschland).


Weitere Informationen:
Webseite des Europäischen Rats zur Istanbul Konvention
Bundeszentrale für politische Bildung: Gewalt gegen Frauen (2017)

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Sexualisierte und häusliche Gewalt gegen Frauen

Definition: Häusliche und sexuelle Gewalt

Als Gewalt gilt individuelles Handeln, das darauf abzielt oder in Kauf nimmt, andere zu schädigen, ob körperlich, seelisch, sexuell oder in ihrer sozialen Teilhabe. Frauen werden in unserer Gesellschaft verhältnismäßig oft mit zwei Formen von Gewalt konfrontiert:

  • häusliche Gewalt, also Gewalt in nahen Beziehungen, insbesondere durch Partner oder Ex-Partner.
  • sexuelle Gewalt innerhalb von Beziehungen, aber auch im öffentlichen Raum und in der Arbeitswelt. 

Tatort: die eigenen vier Wände

Frauen und Männer sind von Gewalt unterschiedlich betroffen

Männer erleben körperliche und auch sexuelle Gewalt am häufigsten in öffentlichen Räumen, am ehesten in ihrer Jugend, aber auch als Opfer Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. In Paarbeziehungen, so der Befund aus mehreren Studien, erleben Männer vor allem psychische Gewalt; körperliche Gewalt jedoch am ehesten etwa durch Ohrfeigen und selten so, dass Verletzungen erfolgen. 

Frauen erfahren körperliche Gewalt (32 Prozent) und sexuelle Gewalt (13 Prozent) am häufigsten in Beziehungen oder nach einer Trennung. Betroffen sind alle Altersgruppen. Fast zwei Drittel der betroffenen Frauen trugen mindestens einmal Verletzungen davon. Sowohl körperliche als auch gravierende sexuelle Gewalt erleben Frauen zu 70 Prozent in der eigenen Wohnung.


Sexuelle Belästigung ist am häufigsten

Die häufigste Form von Gewalt an Frauen ist die sexuelle Belästigung. Knapp 60 Prozent aller Befragten berichteten davon, 86 Prozent von ihnen haben dies im öffentlichen Raum durch unbekannte oder wenig bekannte Personen erleben müssen. An zweiter Stelle steht sexuelle Belästigung bei der Arbeit, in Ausbildung oder Schule. 27 Prozent aller befragten Frauen haben Situationen sexueller Belästigung erlebt, in denen sie sich ernsthaft bedroht fühlten, und für neun Prozent mündete sie in ungewollten Geschlechtsverkehr und/oder körperliche Gewalt  (zur repräsentativen Studie: „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, 2004). 


Viele kleinere, zermürbende Übergriffe kennzeichnen häusliche Gewalt

Während viele Studien zu häuslicher Gewalt den Blick vorrangig auf physische Gewalt richten, ist das zentrale Merkmal häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen jedoch eine Kette oft kleiner, aber zermürbender Übergriffe und Nötigungen, mit denen längerfristig eine umfassende Kontrolle durchgesetzt werden soll. 

Deutlicher noch ist die Eingrenzung bei sexualisierter Gewalt: Studien fragten nach ungewolltem Anfassen, durch körperlichen Zwang oder Drohungen erzwungenen sexuellen Handlungen und Penetration. Andere Übergriffe fielen unter die Rubrik „sexuelle Belästigung“. Doch Zudringlichkeiten auch ohne körperlichen Übergriff wie Stalking oder verbale sexualisierte Belästigungen sind mehr als bloß â€žlästig“. In vielen Situationen ist es für betroffene Frauen nicht einschätzbar, ob oder wann die Aufdringlichkeit in einen physischen Übergriff übergehen wird. Davon abgesehen: Ungefragt und aufdringlich als sexuelle „Beute“ behandelt zu werden, ist entwürdigend. 

Autorin des Abschnitts: Carol Hagemann-White, überarbeitet durch die Internetredaktion der LpB BW.  Originaltext aus Bürger&Staat 3/2018 (PDF).

Hintergrundinformationen

Was ist „sexualisierte Gewalt“?

In den letzten Jahren hat sich in der Fachwelt immer stärker der Begriff „sexualisierte Gewalt“ durchgesetzt. Für diesen Begriff gibt es keine einheitliche Definition, er setzt sich jedoch bewusst vom Begriff „sexuelle Gewalt“ ab. Unter „sexualisierter Gewalt“ wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Bei diesen Formen der Gewaltausübung steht nicht einfach die sexuelle Befriedigung der Täter (selten: Täterinnen) im Vordergrund, sondern die Übergriffe werden vielmehr eingesetzt, um Macht zu demonstrieren und andere zu erniedrigen. 

Der Begriff „sexualisierte“ Gewalt macht damit deutlich, dass sexuelle Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt, eingesetzt werden. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Jede Frau und jedes Mädchen, gleich welchen Alters, welcher Ethnie, Religionszugehörigkeit oder Schicht, kann sexualisierte Gewalt erleiden. Sie ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen (zu dieser Definition: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“). Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei frauenfeindlicher Sprache, anzüglichen Blicken oder verbalen Belästigungen und geht über ungewollte sexuell konnotierte Berührungen bis hin zur Vergewaltigung.

Bei „häuslicher Gewalt“ handelt es sich in der Regel um zeitlich länger gestreckte Gewaltmuster, die alle Aspekte des Alltags durchdringen und meist über Ausdrucksformen sexualisierter Gewalt hinausgehen.

Woher kommt die Gewalt?

Was einen adäquaten Umgang mit diesen Gewaltphänomenen so schwierig macht, ist die in der westlichen Kultur verankerte Zuordnung von Gewalt gegen Frauen und Kindern zur Privatsphäre. Das Private ist dabei doppelt bestimmt.

  • Als privat und schützenswert bewertet wird zum einen die Familie oder das Zusammenleben in Beziehungen und der damit verknüpfte Ort der Gewaltanwendung.
  • Zum anderen wird die Sexualität als intim und privat eingeordnet, und zwar so sehr, dass jede Situation (ganz gleich, wo sie sein mag), in der sexuelle Aspekte erkennbar werden, spontan als Ausdruck privater, persönlicher Beziehungen gedeutet wird.

Steht eine junge Frau morgens um sieben an der Bushaltestelle und wird von einem ihr völlig unbekannten Mann angegriffen, kann es passieren, dass die anderen Menschen wegsehen, weil sie das Ganze als Beziehungsstreit ansehen. Auch sexuelle Belästigung oder Stalking werden gerne verharmlost in der Annahme, es handele sich um eine schiefgelaufene Paardynamik. Das gilt auch, wenn Übergriffe oder sexualisierte Herabsetzungen in der Öffentlichkeit, der Arbeitswelt oder beim Aufsuchen von Institutionen und Behörden passieren.

Die Zuordnung von Gewalt zur Privatsphäre gibt offenbar immer wieder den Impuls für Erklärungen oder gar Legitimation von Gewalt, die Distanz schaffen sollen –  zu den Tätern wie auch zu den Opfern. Solche Strategien reduzieren möglicherweise das Bedrohliche an Gewalt im nahen Sozialraum. Es sind ja nicht wir, sondern andere, denen so etwas widerfährt.

Einige Beispiele:

  • Aus Sicht der Mittelschicht wird oft jeder Hinweis aufgegriffen, der dafür spricht, dass Gewalt vor allem bei unteren sozialen Schichten vorkommt.
  • Aus Sicht der einheimischen Bevölkerung eines Landes oder einer Region sind es die Zugezogenen, die vermeintlich Fremden, die Gewalt ausüben.
  • Alkohol- oder Drogenkonsum ziehen manche, die den eigenen Konsum moderat und ‚normal‘ halten, als eine plausible Erklärung für Gewalt heran.

Solche einfachen Erklärungen werden der Vielschichtigkeit der Genese von Gewaltbereitschaft jedoch nicht gerecht, sondern zielen vor allem darauf, Gewalt als Merkmal des Anderen, des Fremden einzuordnen und so auf Abstand zu halten.

Eine im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten Untersuchung hat den Forschungsstand zu den verschiedenen Faktoren systematisch ausgewertet, die zu Gewalttaten gegen Frauen führen können (vgl. Hagemann-White u. a. 2010).

Dabei hat sich gezeigt, dass weder soziale Schicht noch Alkoholkonsum das Phänomen „Gewalt gegen Frauen“ erklären und dass beim Erklärungsversuch „migrantische Täter“ die Forschungsergebnisse nicht eindeutig sind. Empirisch gesehen steht weder sexuelle Gewalt noch die Misshandlung einer Partnerin systematisch in Zusammenhang mit dem Grad des Alkoholkonsums. Allerdings finden viele männliche Jugendliche und junge Männer nichts dabei, eine Frau betrunken oder „high“ zu machen, damit sie sexuellen Übergriffen keinen wirksamen Widerstand entgegensetzen kann.

In Misshandlungsbeziehungen wiederum ist das Muster bekannt, dass ein Partner oft zunächst trinkt und dann zuschlägt. So zeigen Daten aus der Polizeistatistik, dass bei einem hohen Anteil der Gewaltsituationen Alkohol im Spiel war. Die Forschungslage kann jedoch nicht bestätigen, dass das Niveau des Alkoholkonsums ursächlich für Gewalt ist, schon gar nicht für sexuelle Gewalt. Bei einer eher kleinen Gruppe der Täter fördern bestimmte Muster des Trinkens (z. B. „Komasaufen“ oder regelmäßige Volltrunkenheit) Gewalt gegen die Partnerin, nicht aber der hohe oder regelmäßige Alkoholkonsum.

Internationale Studien belegen, dass ein niedriger Bildungsstand, soziale Ausgrenzung und Armut mit Gewalt zusammenhängen, doch scheint es sich dabei eher um eine Frage des Milieus als der Individuen zu handeln: Nicht der einzelne Arbeitslose wird gegenüber seiner Partnerin gewalttätig, sondern strukturelle Phänomene wie Arbeitslosigkeit und Armut sowie die kollektive Aussichtslosigkeit sind allen Formen von Gewalt und Kriminalität förderlich. Dies gilt auch für Täter mit Migrationsgeschichte.

In der deutschen Mehrheitsbevölkerung waren laut einer 2008 vorgenommenen Analyse deutscher Prävalenzdaten zwei Gruppen von Frauen besonders häufig von schwerer Gewalt in der Paarbeziehung betroffen: jüngere Frauen ohne Bildungs- und Ausbildungsabschluss in einkommensschwachen Haushalten und Frauen ab einem Alter von 45 Jahren mit höherwertigen Bildungsabschlüssen, die ein höheres Einkommen als der Mann bezogen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine österreichische Prävalenzstudie: Sie zeigt, dass Frauen mit einem Studienabschluss „grundsätzlich die höchste Prävalenz in allen Gewaltformen – ausgenommen der körperlichen Gewalt“ – aufweisen, besonders bei den Formen sexualisierter Gewalt. Bei Männern ist es genau umgekehrt: Sie haben bei niedrigem Bildungsstatus das größte Risiko, Opfer von Gewalt zu werden (vgl. Kapella, O. u.a.  (2011): Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld. Österreichische Gewaltprävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern, Wien: 81).

Dies zeigt, dass das strukturelle Machtverhältnis stark mit realen Ressourcen verknüpft ist als auch mit symbolischer Macht im Sinne kulturell tiefsitzender Überzeugungen über berechtigte Ansprüche („entitlement").

Weder sind Männer von Natur aus Täter, noch sind Frauen von Natur aus Opfer von Gewalt. Das Zusammenwirken verschiedener Faktoren auf mehreren Ebenen führt dazu, Täter oder Opfer zu werden.

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Femizide in Deutschland

Der Begriff „Femizid“ bezeichnet den Mord beziehungsweise die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund ihres Geschlechts.
Maßgeblich geprägt wurde der Begriff im Jahr 1976 von der Soziologin Diana E. H. Russell, die Femizide definierte als „die Tötung von weiblichen Personen durch männliche Personen, weil sie weiblich sind“. Dabei spielt sich ein Großteil der Taten im Kontext der Machtdynamik von Sexismus und Frauenfeindlichkeit oder Hass gegenüber Frauen ab. Hintergrund sind nach wie vor patriarchal strukturierte Gesellschaften, in denen ein Macht-Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern besteht. (Quelle: Zeitschrift APuZ, bpb: Wie tödlich ist das Geschlechterverhältnis?).
 

In Deutschland wird statistisch gesehen jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet und jeden Tag versucht ein Mann, seine (Ex)Partnerin zu töten. Nach den vom Bundeskriminalamt erfassten Zahlen kam es in Deutschland im Jahr 2021 zu 113 Fällen von Femiziden


In den Medien werden diese geschlechtsbezogenen Verbrechen immer noch häufig als „Familiendramen“ oder „Beziehungstaten“ beschönigt – eine Verkennung der Realität, die sich ebenfalls mit den geschlechterhierarchischen Strukturen unserer Gesellschaft erklären lässt.

Bislang liegen in Deutschland kaum empirische Studien vor, die sich grundlegend mit Femiziden und deren sozialen Hintergründen auseinandersetzen. Abhilfe verspricht hier das Forschungsprojekt „Femizide in Deutschland“ des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen: Im Projektzeitraum von März 2022 bis Februar 2025 werden hier Expert:inneninterviews mit Personen geführt, die in ihrem Berufsalltag mit (versuchten) Tötungsdelikten an Frauen konfrontiert sind wie etwa Richter:innen, Ermittlungspersonen der Polizei oder Akteur:innen aus Opfer- und Frauenverbänden. Ein zweiter Schwerpunkt der Studie umfasst Analysen von Strafverfahrensakten zu (versuchten) Tötungsdelikten an Frauen. Hier geht es um die Frage, inwieweit geschlechtsbezogene Motive der Täter in der Bewertung im Strafverfahren berücksichtigt werden.


Einen Sonderfall von Femiziden stellt der sogenannte „Ehrenmord“ dar, wie die Tötung einer Frau oder eines Mädchens zur Wiederherstellung einer vermeintlichen „Familienehre“ landläufig genannt wird. Hier wollen Männer – in der Regel Väter, Brüder oder Onkel – Frauen oder Mädchen dafür bestrafen, wenn diese die an sie gerichteten Verhaltensnormen verletzt haben, etwa durch vor- oder außereheliche sexuelle Beziehungen oder die Interaktion mit Männern außerhalb des familiären Kontextes. Anders als mediale Darstellungen vermuten lassen, sind „Ehrenmorde“ im engeren Sinn in Deutschland sehr selten (schätzungsweise drei Fälle pro Jahr). Im Gegensatz dazu ist die Tötung von Frauen im Kontext heterosexueller Paarbeziehungen die wohl häufigste Form von Femiziden.


Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte im Sommer 2022 an, künftig Gewalt gegen Frauen strenger bestrafen zu wollen. So soll etwa der Paragraf 46 Strafgesetzbuch, der die Grundlage der Strafzumessung bei Gewalttaten definiert, ergänzt werden: Handelt ein Täter etwa aus rassistischen oder antisemitischen Motiven, wirkt das schon jetzt strafverschärfend. Dies soll künftig auch für „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe gelten. Dies hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart.


Weitere Informationen:

Gewalt gegen Frauen in der Coronakrise

Auch die seit Frühjahr 2020 grassierende Corona-Pandemie wirkte sich auf die Sicherheit von Frauen und Kindern im häuslichen Umfeld aus. Laut Berichten von Frauenhäusern, Beratungsstellen und Hilfetelefonen nahm häusliche Gewalt seit der ersten Phase der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu. Vermutlich lag die Dunkelziffer deutlich höher als die Zahl der polizeibekannten Fälle. So muss man davon ausgehen, dass durch die Corona-Krise Ungerechtigkeiten verstärkt und bereits vorhandene Missstände schlimmer wurden.

Hat die Gewalt zugenommen?

Existentielle Sorgen, Quarantäne und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit führen zu einem deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt (siehe dazu: Corona, eine Krise der Frauen). Im Juni 2020 zeichneten Wissenschaftlerinnen der Technischen Universität München und des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ein beunruhigendes Bild: Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage untersuchten sie die Häufigkeit von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder während der ersten Covid-19-Welle in Deutschland. Gerade zu Zeiten der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Frauen laut den Forscherinnen verstärkt von häuslicher Gewalt betroffen, vor allem wenn die Familien in Quarantäne mussten oder akute finanzielle Sorgen hatten. 

Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei den zuständigen Ministerien und Behörden der Länder im Juni 2020 bestätigte, dass seit Beginn der Pandemie in einigen Bundesländern deutlich mehr Fälle häuslicher Gewalt registriert wurden. Dass die Zahlen ein uneinheitliches Bild der Gesamtsituation zeichnen, liegt laut offiziellen Stellen auch daran, dass Betroffene in Zeiten eingeschränkter Kontakte erfahrene Gewalt nicht angezeigt haben und Anlaufstellen oft nur begrenzt erreichbar waren. Ständige Nähe der Familienmitglieder in der Wohnung, Homeoffice, Kinderbetreuung zu Hause und Existenzängste führen zu hohen Belastungen in Familien. Fehlende soziale Kontrolle und der Mangel an Möglichkeiten, sich Gewaltsituationen zu entziehen, verschärfen die Situation vieler Frauen und Kinder. 

Auch der Jahresbericht 2021 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ macht deutlich: Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist das Beratungsaufkommen weiter angestiegen. So verzeichnete das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt.

 

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„Gewalt ist keine Privatsache. Wichtig ist, nicht wegzuschauen, sondern Zivilcourage zu zeigen, Betroffenen Hilfe anzubieten und sich selbst über Hilfsangebote zu informieren.“

Reaktionen

Im April 2020 forderte UN Generalsekretär António Guterres die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf, den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt durch ihre Partner, Väter oder andere Mitbewohner in den Reaktionsplänen gegen die Corona-Pandemie aufzunehmen.

UN Women, die Frauenrechtsorganisation der Vereinten Nationen, spricht von einer „Schattenpandemie der Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, die durch die Covid-10-Pandemie verschärft werde und fordert entschiedene Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit (UN Women Deutschland: Corona – Eine Krise der Frauen).

In der Bundesrepublik wurde nach dem Aufkommen der Corona-Pandemie und dem ersten Lockdown im Jahr 2020 mit verschiedenen Kampagnen versucht, Betroffene von häuslicher Gewalt über Hilfemöglichkeiten zu informieren. So machte die Plakat-Aktion „Zuhause nicht sicher?“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ab Mai 2020 bundesweit in 26.000 Supermärkten auf die Angebote der Initiative „Stärker als Gewalt“ aufmerksam. Im Herbst 2020 reagierte das Ministerium auf die Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder in der Pandemie mit dem  Projekt „Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie - Hilfesystem 2.0“ innerhalb des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. 

Zahlen zur Gewalt gegen Frauen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg existieren 109 Fachberatungsstellen für Frauen, die von sexualisierter oder häuslicher Gewalt betroffen sind (Stand: November 2019). Diese Einrichtungen machen vielfältige Angebote, die über zum Teil auch über die Beratung und Begleitung von Frauen hinausgehen (vgl.: GesellschaftsReportBW 2019 des Statistischen Landesamts).

Nichtsdestotrotz erhalten nicht alle betroffenen Frauen und Kinder im Land die benötigte Hilfe. Zum einen fehlen im ländlichen Raum häufig entsprechende Angebote, zum anderen sind insbesondere in den Städten Frauen- und Kinderschutzhäuser oft ausgelastet: 2019 fehlten laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung 633 Frauenhaus-Plätze im Land.

Weitere Informationen:

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Zahlen zur Gewalt gegen Frauen in Deutschland

Partnerschaftsgewalt an Frauen

Zahlen zur Gewalt an Frauen in Deutschland liefert die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts. Die Zahl der Opfer von Häuslicher Gewalt lag im Jahr 2022 bei 240.547 Opfern und ist damit um 8,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen (2021: rund 143.000). 80 Prozent der Opfer waren weiblich.

Versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen, die laut dem Berichtsjahr 2022 Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden:

 

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Gegenüber 2021 ist die Anzahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt-Delikten 2022 um 8,5 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Opfer Häuslicher Gewalt ist in den letzten fünf Jahren deutlich angestiegen und liegt nun bei 240.547 (2018: 212.896; +13,0 %). Der Anteil der Opfer von Partnerschaftsgewalt an der Häuslichen Gewalt lag im Jahr 2022 bei 65,6 % (157.818 Opfer), der der innerfamiliären Gewalt bei 34,4 % (82.729 Opfer). Dies verdeutlichen die enorme Bedeutung des Problems der „Partnerschaftsgewalt".

Frauen werden keineswegs nur in sozialen Brennpunkten von ihrem Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Auch Frauen aus mittleren und höheren Bildungs- und Sozialschichten können Opfer von Partnerschaftsgewalt werden. Zu den Risikofaktoren für sie gehören vor allem Trennungsabsichten oder eine Trennung der Beziehung (Quelle).

Bei den Zahlen muss man jedoch bedenken, dass bei weitem nicht jede Frau, die Gewalt durch einen (Ex-) Partner erleidet, Kontakt zur Polizei aufnimmt. Das geht etwa aus der bundesweiten Statistik der Frauenhauskoordinierung hervor.

Zahlen zur Gewalt gegen Frauen in Europa

Infografik: Jede 3. Europäerin war bereits Opfer von Gewalt | Statista Quelle: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) | Grafik: Statista

Grafik als barrierefreie Tabelle

Frauen, die seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Quelle: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), 2014.
Land Anteil in Prozent
Dänemark 52
Finnland 47
Schweden 46
Niederlande 45
Frankreich 44
Großbritannien 44
Lettland 39
Luxemburg 38
Belgien 36
Deutschland 35
EU-28 33

Jede dritte EU-Bürgerin wurde bereits mindestens einmal Opfer von Gewalt – das zeigt die 2014 veröffentlichte Studie „Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung“ der European Union Agency for Fundamental Rights FRA. Laut einer Eurobarometer-Umfrage von 2016 ist Gewalt gegen Frauen in manchen EU-Mitgliedstaaten nach wie vor akzeptiert und wird sogar gerechtfertigt.

Zu den thematischen Schwerpunkten europaweit aktiver Frauenorganisationen wie der European Women’s Lobby gehört daher das Engagement gegen alle Formen der Gewalt an Frauen und weitere sexistische Diskriminierungen.

European Data Journalism Network: Gewalt gegen Frauen in Europa
Haben Femizide während der Pandemie drastisch zugenommen? Dieser Frage sind 18 Redaktionen aus ganz Europa nachgegangen. Gemeinsam haben sie aktuelle Daten aus 22 EU-Ländern gesammelt, um eine bisher einzigartige grenzüberschreitende Studie zu dem Thema zu veröffentlichen. Die Antworten auf diese Fragen sind schwer zu finden, da auf EU-Ebene keine offiziellen Daten für die Zeit nach 2018 veröffentlicht wurden.
European Data Journalism Network: Bericht Februar 2023

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Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen

Was bedeutet der 25. November?

Frauenrechtsaktivistinnen in vielen Ländern begehen jedes Jahr am 25. November den „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen“, der eng mit dem Thema geschlechtsbezogene Gewalt verknüpft ist. Dieses Datum wurde im Gedenken an die Mirabal-Schwestern gewählt, drei politische Aktivistinnen aus der Dominikanischen Republik, die am 25. November 1960 vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter brutal ermordet wurden. Sie waren im Untergrund tätig und an Aktivitäten gegen den dominikanischen Diktator Rafael Trujillo beteiligt. 

1981 wurde der 25. November zum Gedenktag. Auf einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen in Bogotá in Kolumbien würdigten die Teilnehmerinnen die Mirabal-Schwestern und riefen deren Todestag als Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen aus. Seitdem machte dieser in immer mehr Ländern begangene Tag auf häusliche Gewalt, Gewalt in der Partnerschaft, Zwangsprostitution und sexuellen Missbrauch aufmerksam. Seit 1999 ist der 25. November auch von den Vereinten Nationen als offizieller internationaler Gedenktag anerkannt.

Geschichte des Gedenk- und Aktionstags

1994 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die Declaration on the Elimination of Violence against Women, die „Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Im Februar 2000 erließ die UN-Generalversammlung die Resolution 54/134, die den 25. November offiziell zum „Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ bestimmte und damit Regierungen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu Kooperation und Aktivitäten rund um den Gedenktag auffordert.

Mit der Einführung dieses Internationalen Tages will die UN Position gegen geschlechtsbezogene Gewalt beziehen. Aktivistinnen in vielen Ländern der Erde nutzen seitdem jedes Jahr den 25. November, um die Öffentlichkeit auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen.

In Deutschland initiierte die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes, die sich für die gleichen Rechte und Selbstbestimmung von Frauen weltweit einsetzt, am 25. November 2001 erstmals die Flaggen-Aktion „Frei leben von Gewalt". Mittlerweile ist die Aktion bundesweit bekannt: Zahlreiche Gleichstellungsbeauftragte, Verbände und Ministerien hissen jedes Jahr im November die Terre-des-Femmes-Fahne, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

Weitere Informationen:

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UN-Kampagne „Orange the World“

Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Beginnend mit dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, läuft jährlich die Kampagne mit vielen Aktionen auf der ganzen Welt. UN Women Deutschland stellt die Kampagne in diesem Jahr unter das Motto „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“.

Bezeichnend für die Kampagne ist die jährliche Aktion in zahlreichen Städten weltweit, wichtige Gebäude in der Farbe orange zu beleuchten. Aber es finden auch viele Kundgebungen und Protestaktionen statt, orangene Fahnen werden gehisst, jede:r Einzelne kann ein orangenes Licht ins Fenster stellen und natürlich in den sozialen Netzwerken auf das Thema aufmerksam machen (#orangetheworld).

Protestaktion „One Billion Rising“

Weltweiter Aktionstag am 14. Februar

Seit 2013 findet der Aktionstag „One Billion Rising“ jedes Jahr am 14. Februar in vielen Ländern der Erde statt. Am Valentinstag lädt „One Billion Rising" (englisch für „Eine Milliarde erhebt sich“) Menschen weltweit dazu ein, mit einer Tanz-Demonstration auf die hohe Zahl von Gewalttaten gegen Frauen aufmerksam zu machen und gemeinsam kreativ und lautstark ein Ende der Gewalt an Frauen zu fordern.

Die „Milliarde“ (one billion) beruht auf einer UN-Statistik, nach der weltweit jede dritte Frau schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt wurde – oder im Extremfall sogar ermordet wurde.

Das Besondere an der Protestaktion „One Billion Rising“ ist ihr Charakter als bewegter Flashmob: Die oft in rot gekleideten Teilnehmenden tanzen nach einer einfach erlernbaren Choreographie und machen damit auf das Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ aufmerksam. Gleichzeitig zeigen sie kollektive Stärke – getragen von der globalen Solidarität aller, die an diesem Tag in rund 200 Ländern auf die Straße gehen.

„One Billion Rising“ ist somit auch eine weltweite Demonstration der Gemeinsamkeit. Die Aktivist:innen machen sich für Gleichberechtigung, Sicherheit und Freiheit aller Frauen, für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und den Zugang zu Bildung für Mädchen stark. Gefordert werden zudem Rechte für LSBTIQ*-Personen (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen). Vielerorts werden die Tanzaktionen gefilmt und setzen als geteilte Videos über den Tag hinaus ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

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„One Billion Rising zeigt, wie viele wir sind, die sich weigern, Gewalt gegen Mädchen und Frauen als unabänderliche Tatsache hinzunehmen.“

Website „One Billion Rising“

Weitere Angebote und Informationen der Landeszentrale für politische Bildung

Zu allen Dossiers zum Thema Frauen und Politik.

Diversity und Gender Mainstreaming

Für eine vielfältige Gesellschaft

Diversity ist ein Ansatz, der die Vielfalt in unserer Gesellschaft aufzeigen möchte. Alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter oder ihrer Religion oder Herkunft, sollen Anerkennung erhalten und wertgeschätzt werden. Diversity hinterfragt unseren Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft. Gender Mainstreaming bezeichnet die Verpflichtung, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Männer und Frauen in den Blick zu nehmen.

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Autor:in: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: November 2023.