Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

12. November 1918

Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der „Aufruf an das Deutsche Volk“ des Rats der Volksbeauftragten inmitten der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg, der Frauen das Wahlrecht zuspricht.

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.
Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und wählen und gewählt werden.

Mehr als 100 Jahre sind seitdem vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht, was ist bis heute keine Selbstverständlichkeit?

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Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

„Ich fordere, dass Frauen bei denjenigen Gesetzen,
welche sie selbst betreffen, eine Stimme haben. Ich fordere diese Stimme
für sie auch da, wo es gilt, Vertreter des ganzen Volkes zu wählen –
denn wir Frauen sind ein Teil dieses Volkes.“

Louise Otto-Peters(1819–1895)
Begründerin der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland

Die entscheidenden Schritte auf dem Weg zum Frauenwahlrecht liegen mehr als 100 Jahre in der Vergangenheit. 

Zum historischen Hintergrund:

Nachdem Deutschland den ersten Weltkrieg verloren hatte, wurde in der November-Revolution von 1918 die Monarchie abgelöst und im Deutschen Reich der Weg für eine Republik geebnet. Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines „entscheidenden Kabinetts“ geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte.

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland folgte wenige Tage später, am 12. November 1918 mit dem  Aufruf „An das Deutsche Volk" des Rats der Volksbeauftragten. Dieses sechsköpfige Gremium bestand aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Ebert (MSPD) und Hugo Haase (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.

Entscheidender Schritt: Der Aufruf an das deutsche Volk

Einen Tag nach dem der Erste Weltkrieg mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch tatsächlich beendet war, wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf „An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig. Dieser Aufruf markiert in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung.

Am Ende der Erklärung findet sich die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:


„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".


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Hintergrund: Der lange Weg zum Frauenwahlrecht

Der Weg zum Frauenwahlrecht

Das Wahlrecht für Frauen ist in Deutschland wie auch in anderen Staaten nicht einfach vom Himmel gefallen. Das Wahlrecht musste von Frauen mindestens genauso ersehnt, eingefordert und erkämpft werden wie das Wahlrecht für die männlichen Bürger. Doch der Weg zum Wahlrecht war für Frauen deutlich länger und steiniger.

Historische Wurzeln des Wahlrechts liegen in der Französischen Revolution von 1789 mit ihren Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 forderte das Wahlrecht für alle männlichen Bürger Frankreichs. Dass die "Brüderlichkeit" Frauenrechte ausschloss und dies Frauen durchaus deutlich war, zeigt die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, die Olympe de Gouges (1748-1793) bereits 1791 verfasste. Da sie eine Regierung ablehnte, die Frauenrechte nicht anerkannte und sich auch in anderen Fragen nicht mit der herrschenden Politik der Revolutionäre einverstanden erklärte, wurde sie zwei Jahre später zum Tode verurteilt und starb unter der Guillotine: Ihr Engagement für gleiche Rechte für Männer und Frauen bezahlte sie mit dem Leben.


In Preußen, dem größten deutschen Einzelstaat,  galt seit 1848 das sogenannte Dreiklassenwahlrecht. Das aktive Wahlrecht stand Männern nach Vollendung des 24. Lebensjahres zu. Frauen und Fürsorgeempfänger durften jedoch nicht wählen. Die Wähler wurden entsprechend der Höhe ihrer Steuerzahlungen in drei Abteilungen (Klassen) eingeteilt. Der ersten Abteilung, die sich aus Adeligen und Großgrundbesitzern zusammensetzte, gehörten die Wähler mit den höchsten Steuerzahlungen an. Die zweite Abteilung, in der etwa Kaufleute vertreten waren, umfasste die Wähler mit einem mittleren Steueraufkommen. Die Wähler mit dem geringsten Steueraufkommen bildeten die dritte Abteilung. 1850 umfasste die erste Abteilung ca. 5 Prozent, die zweite Abteilung ca. 13 Prozent und die dritte Abteilung ca. 83 Prozent der preußischen Wähler.


Die Abgeordneten wurden indirekt von Wahlmännern gewählt. Jede der drei Abteilungen wählte durch öffentliche Stimmabgabe ein Drittel der Wahlmänner. Die gewählten Wahlmänner wählten wiederum die Landtagsabgeordneten. Aufgrund dieses Wahlsystems hatte die Stimme eines wohlhabenden Wählers der ersten Abteilung im Jahr 1850 ungefähr das 17,5-fache Gewicht der Stimme eines „einfachen"  Wählers der dritten Abteilung. Von einem allgemeinen gleichen und demokratischen Wahlrecht konnte noch nicht die Rede sein.

Die ersten Wahlen für und mit Frauen

Als „Startschuss" für die erste deutsche Demokratie trat nach der Einführung der Republik in Deutschland am 30. November 1918 das Reichswahlgesetz in Kraft. Es sah das allgemeine, gleiche und geheime aktive und passive Wahlrecht für Männer und Frauen vor.

Im Januar 1919 war es erstmals so weit: Bei den ersten demokratischen Wahlen auf deutschem Boden können Frauen und Männer wählen und gewählt werden:

  • am 5. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung der Republik Baden,
     
  • am 12. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung des Freien Württembergischen Volksstaats und
     
  • am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung:
    Bei der allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahln zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung konnten Frauen erstmals reichsweit wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidierten und 37 Frauen – insgesamt gab es 423 Abgeordnete – wurden schließlich gewählt. Auch wenn die Wählerinnen und Wähler in der Mehrzahl den konservativen Parteien ihre Stimme gaben, waren die meisten weiblichen Abgeordneten in den Reihen der SPD zu finden. Die SPD hatte als erste deutsche Partei noch in der Zeit des Kaiserreichs das Wahlrecht für Frauen gefordert (1891).

Weitere Informationen im LpB-Faltblatt „Der Weg zu Wahlrecht und Demokratie“ und zu den ersten baden-württembergischen Parlamentarierinnen unter: Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten

Die ersten Reden weiblicher Abgeordneter im deutschen Parlament

Als erste Frau überhaupt ergriff Marianne Weber (Deutsche Demokratische Partei), Ehefrau des Soziologen Max Weber, in einem deutschen Parlament das Wort. Bei der konstituierenden Sitzung der verfassunggebenden Versammlung der Republik Baden am 15. Januar 1919 im Karlsruher Ständehaus wandte sie sich an ihre männlichen Kollegen:

"Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass wir zu dieser Aufgabe mitberufen sind, und ich glaube, sagen zu dürfen, dass wir besser für sie vorbereitet sind, als vielleicht die meisten von Ihnen glauben."


Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung spricht am 19. Februar 1919 die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin:

"Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."



Die Wegbereiterinnen des Frauenwahlrechts in Deutschland

In Deutschland kämpfte um 1900 besonders insbesondere die SPD für das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch engagierte Frauen außerhalb des sozialdemokratischen Spektrums setzten sich vehement für das Frauenwahlrecht ein, waren sie doch unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit von diesem Recht komplett ausgeschlossen. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte teilweise nur ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht.

Das Wahlrecht auch für Frauen, das uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine „natürliche" Bestimmung für den privaten, scheinbar politikfernen Bereich zugeschrieben. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit erkämpft werden, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und dem Aufbau eines demokratischen (west)deutschen Staates setzte die Juristin Elisabeth Selbert (SPD), eine der vier „Mütter des Grundgesetzes", mit großem Einsatz durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" am 23. Mai 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde.

Trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst mehr als 100 Jahre nach Einführung des Wahlrechts oft immer noch an eine „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.

Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten hat sich über die Jahre hinweg zwar deutlich verbessert. Dennoch liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag auch im Jahr 2021 lediglich bei 34,7 Prozent.

  • Dr. Marie Baum (1874–1964)

    Mein sozialer Beruf klärte und weitete sich durch die Berührung mit Menschen, die in lebhafter Auseinandersetzung mit der Arbeiter- und Frauenfrage standen.

    (Maria Braum, Portrait im Alter. Foto: © Universitätsarchiv Heidelberg, Signatur: Pos I 00138)

     

     

     

     

     

     

  • Marianne Weber (1870 - 1954)

    Wir wollen unsere Töchter nicht bildungs- und ahnungslos in die Arme des Mannes werfen.

    (Marianne Weber, 1896. Foto: Ullstein Verlag, Postkarten Wegbegleiterinnen, LpB)

  • Mathilde Brückner (1868-1958)

    Gewissenhaft und gerecht, uneitel und uneigennütz müssen wir Frauen unsere politischen und sozialen Ziele verfolgen.

    (Mathilde Brückner, Foto: Vorlage Stadtarchiv Göppingen)

  • Luise Rist (1877-1955)

    Das Führungspersonal der CDU muss durch und durch selbst Demokratie und Christentum aktiv vertreten.

    (Luise Rist: Archiv des Katholischen Deutschen Frauenbundes e. V. Köln)

  • Clara Zetkin (1857-1933)


    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

    (Clara Zetkin (um 1892): Landesmedienzentrum Baden-Württemberg)

Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten.
Porträts engagierter früherer Parlamentarierinnen aus Baden und Württemberg.

Das Postkarten-Set porträtiert eine Auswahl der ersten badischen und württembergischen Parlamentarierinnen. Sie engagierten sich für die Mädchen- und Frauenrechte, stritten für Arbeiterinnenrechte oder waren in der kommunalen Armenfürsorge aktiv. Sie wurden zu „Wegbereiterinnen der Demokratie".
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Einführung des uneingeschränkten Wahlrechts für Frauen in Europa

JahrLand
1894Erstes Land weltweit: Südaustralien gewährt Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht*
1906Finnland führt als erstes europäisches Land das Wahlrecht für Frauen ein
1913Norwegen
1915Dänemark und Island
1918Deutschland, Österreich, Polen, Russland
1919Belgien, Ungarn, Luxemburg, Niederlande
1921Schweden
1928Vereinigtes Königreich und Irland
1930Türkei
1933Spanien
1944Bulgarien
1945Frankreich, Jugoslawien
1946Italien
1948Belgien
1949Griechenland
1960Zypern
1962Monaco
1971Schweiz (auf Bundesebene)
1984Liechtenstein

 * Die neuseeländischen Ureinwohner:innen (Maori) erhielten erst 1962 das Wahlrecht.

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Frauen im Parlament heute

Frauen im Landtag in Baden-Württemberg

Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Anteil von 29,2 Prozent. Der Landtag von Baden-Württemberg ist das einzige deutsche Landesparlament, in dem bei den Abgeordneten noch nie ein Frauenanteil von wenigstens 30 Prozent erreicht wurde.

Der Spitzenreiter Hamburg kommt dagegen mit 43,9 Prozent Mandatsträgerinnen in der dortigen Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht.

Dossier: Frauen in den Länderparlamenten

Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab den 1990er Jahren wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen in manchen Landesparlamenten jedoch wieder rückläufig.
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Wahlbeteiligung von Frauen bei der Landtagswahl 2021

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Auswertung der Wahlbeteiligung und Wahlentscheidung bei der baden-württembergischen Landtagswahl 2021 nach Alter und Geschlecht

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Frauen im Deutschen Bundestag

Der Frauenanteil im 20. Bundestag liegt Stand Oktober 2024 bei 35,7 Prozent, wie es die interaktive Sitzverteilung auf der Webseite des Bundestags zeigt. Demnach sitzen im aktuellen Bundestag 471 Männer und 262 Frauen. In der 19. Wahlperiode lag der Anteil weiblicher Abgeordneter noch bei 31,45 Prozent. 

Weibliche Abgeordnete in den Fraktionen des Bundestags

In den Fraktionen liegt der Anteil der Frauen weit auseinander. Während bei den Grünen und den LINKEN mehr als die Hälfte der Abgeordneten Frauen sind, liegt der Anteil bei der AfD gerade einmal bei etwa 11,8 Prozent. (Stand: Oktober 2024)

ParteiSitze insgesamtFrauenMänner
B’90/Grüne11769 (58,9 %)48
Die LINKE2816 (57,1 %)12
Gruppe BSW105 (50 %)5
SPD20789 (42,9 %)118
CDU/CSU19650 (25,5 %)146
FDP9123 (25,2 %)68
AfD76 9 (11,8 %)67
Insgesamt733262 (1 fraktionslos)471 (7 fraktionslos)

Frauen im Europaparlament

Einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Wahlbeteiligung von Frauen in Deutschland gibt eine Erhebung zur Wahl des Europäischen Parlaments.

Gehen Frauen wählen?
Bei der Europawahl 2024 hat sich die Wahlbeteiligung von Frauen und Männern angeglichen. Bereits im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung der Männer und auch der Frauen bei den Europawahlen in Deutschland bei 61,4 Prozent.
Nur bei der Europa-Wahl im Jahr 1989 lag die Wahlbeteiligung von Männern (60,1 Prozent) um 1,6 Prozentpunkte über der von Frauen (58,5 Prozent).

Insgesamt konnten sich 2024 rund 65 Millionen Menschen in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament beteiligen, davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer. Erstmals konnten auch 16- und 17-Jährige an der Europawahl in Deutschland teilnehmen, was laut Statistischem Bundesamt etwa 1,4 Millionen Menschen betraf.
Mit einer Wahlbeteiligung von 64,8 Prozent war es die höchste seit der Europawahl 1979. Europaweit betrachtet lag die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 bei 50,6 Prozent. Bei der Europawahl 2024 stieg sie leicht an auf 51 Prozent.

Bei dem Wahlverhalten von Frauen und Männer liegen die Unterschiede beim Stimmverhalten von Frauen und Männern für die meisten Parteien unter zwei Prozent. So kommt die Union bei Frauen und Männern jeweils auf 30 Prozent. Grüne und SPD werden leicht mehr von Frauen als von Männern gewählt (13 zu elf bzw. 15 zu 13 Prozent).

Nur die AfD fällt hier klar, wie auch schon bei früheren Wahlen, aus dem Muster: 19 Prozent der Männer, aber nur zwölf Prozent der Frauen haben ihre Stimme der AfD gegeben. Kombiniert man Alter und Geschlecht, zeigt sich, dass insbesondere die AfD bei Männern im Alter von 35 bis 44 Jahren am besten abschneidet und dort auf 24 Prozent kommt. Bei gleichaltrigen Frauen erreicht sie auch ihr bestes Ergebnis, liegt dort aber nur bei 16 Prozent. Frauen über 60 haben nur zu neun Prozent für die AfD gestimmt, bei Männern über 60 kommt sie auf 14 Prozent – jeweils ihr schlechtestes Ergebnis nach Altersgruppen.

Ansonsten sind nur zwei weitere Geschlechterunterschiede bezogen auf die Altersgruppen auffällig. Das ist zum einen die anscheinend hohe Attraktivität der FDP für Männer unter 25 Jahren. Hier stehen den neun Prozent männlichen FDPWählern unter 25, vier Prozent bei den Frauen unter 25 Jahren entgegen. Ein spiegelbildliches Wahlverhalten findet sich bei der Linken: Neun Prozent der Frauen unter 25, aber nur drei Prozent der Männer unter 25 Jahren haben ihre Stimme der Linken gegeben.
(Quelle: Auszug aus der Analyse zur Europawahl 2024, FES diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung, Juni 2024)

Wie viele Frauen sitzen im Europäischen Parlament?

Für die aktuelle Legislaturperiode 2024 bis 2029 sind 720 Mandate im Europäischen Parlament vorgesehen. Mit 38,5 Prozent Parlamentarierinnen ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im EU-Parlament erstmals seit 45 Jahren gesunken (2019: 40,4 Prozent).
Anteil der Frauen im Europäischen Parlament (EuroNews, Juli 2024)

Frauenanteil in den Parlamenten weltweit (Auszug)

Quelle: Inter-Parliamentary Union, women in national parliaments (Stand 9/2024)
 

RangLandSitzeFrauenFrauen in Prozent
1Ruanda805163,8
2Kuba47026255,7
3Nicaragua914650,6
4Andorra281450,0
5Mexico50025050,0
6Namibia1045250,0
7Vereinigte Arabische Emirate402050,0
8Costa Rica572849,1
9Island63 3047,6
10Schweden34916246,4
11Bolivien1306046,2
12Senegal1657646,1
13Finnland2009246,0
14Monaco241145,8
15Neuseeland1235645,4
16Dänemark1798145,3
17Südafrika39017645,1
18Norwegen1697544,4
17Argentinien25711544,8
18Spanien35015544,3
---    
23Belgien1506241,3
25Österreich183 7541,0
27England65026340,5
32Niederlande1505838,7
34Schweiz2007738,5
     
44Frankreich57721836,1
47Deutschland73626235,7
53Luxemburg602033,3
56Portugal2307532,6
58Italien40012932,3
67Kanada33610230,4
70Polen46013629,6
75USA43112529,0
---    
90China297779026,5
104Irland1603723,1
105Griechenland3006923,0
112Ukraine4038521,1
122Türkei59911919,9
137Russland4507416,4
146Ungarn1992914,6
163Japan4645010,8
176Iran290144,8
185Yemen24500,0

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Unterrichtsmaterial zum Frauenwahlrecht

Unterrichtseinheit Frauenwahlrecht – Materialien der LpB BW

Die Geburtsstunde der Demokratie vor gut 100 Jahren wäre keine gewesen, wenn sie Frauen ausgeschlossen hätte: 1918 erhielten Frauen in Deutschland endlich das Wahlrecht. Welche Frauen den Weg dahin bereiteten und wie es mit der Gleichberechtigung heute aussieht, können Lehrkräfte mit diesen Unterrichtsmaterialien vermitteln. 

Frauenwahlrecht – Gleiche Rechte für alle!

Unterrichtseinheit zur Geschichte des Frauenwahlrechts

Die vorgeschlagene Unterrichtseinheit kann in ca. drei Unterrichtsstunden mit den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden. Es können aber auch einzelne Aufgaben und Materialien (z.B. die Poster-Aufgabe oder die Arbeitsblätter „Frauen in der Welt“) herausgegriffen werden. Die Themeneinheit „Weimarer Republik – Anfänge der Demokratie“ bietet ab Klasse 8 in verschiedenen Schularten Bezug zu den Bildungsplänen.

Verlaufsplan der Unterrichtseinheit


Weiterführende Links zum Thema

Allgemeine Links

Rückblick: Kampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht (2018/2019)

Wahlrecht • Macht • Demokratie. 100 Jahre Frauenwahlrecht

Das Wahlrecht gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Die Errungenschaft des Wahlrechts auch für Frauen legte – von entschiedenen Frauenrechtlerinnen erkämpft – vor 100 Jahren einen wichtigen Grundstein für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Aufgrund aktueller politischer und gesellschaftlicher Debatten um die Grundwerte unserer Gesellschaft hat das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ eine besondere Bedeutung.

Die hierfür eigens eingerichtete Internet-Präsenz dient als zentrale Plattform für Informationen, Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das Jubiläum während der Jahre 2018 und 2019.

Die Initiatorinnen der Kampagne: Im Frühjahr 2017 initiierten der Fachbereich „Frauen und Politik“ der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg und  der Verein „Frauen & Geschichte Baden-Württemberg“ eine Arbeitsgruppe, den sogenannten  „Koordinationskreis 100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Gremium besteht aus Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verschiedener Organisationen und Institutionen und es koordiniert Projekte, Aktionen und Veranstaltungen aus ganz Baden-Württemberg. Aufgrund der Bedeutung des Jubiläums für das Land Baden-Württemberg wurde Anfang 2018 eine Koordinierungsstelle im Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet, die gemeinsam mit den Initiatorinnen die Kampagne steuert.

PDF: Grußwort zum Jubiläum

Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht. Frauen wählen, Frauen zählen!"

Grußwort zur Abschlussveranstaltung
(Dienstag, 12.11.2019 im Stadtpalais Stuttgart)
Download als PDF (Beate Dörr, LpB)

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Fachbereich Frauen und Politik. Letzte Aktualisierung: Internetredaktion LpB BW, Oktober 2024.